Bundesjustizminister Marco Buschmann plant die rechtliche Absicherung von Personen, die Verantwortung füreinander übernehmen wollen, aber nicht heiraten möchten, für das kommende Jahr. Das neue familienrechtliche Modell, bekannt als Verantwortungsgemeinschaft, wurde entwickelt, um Alleinstehende dabei zu unterstützen, sich im Alltag besser zu helfen.
Verantwortungsgemeinschaft: Ein neues Rechtsmodell für Gemeinschaften
Der FDP-Politiker Marco Buschmann erklärte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass es einen Bedarf für die Verantwortungsgemeinschaft gebe. „Wir haben immer mehr Alleinerziehende, wir haben immer mehr alleinstehende Ältere“, sagte er. Die Eckpunkte für das Gesetz sind bereits ausgearbeitet und könnten im nächsten Jahr umgesetzt werden.
Gemeinschaften von zwei bis sechs Personen im Fokus
Das neue Modell richtet sich an Gemeinschaften von zwei bis sechs Personen, die zum Beispiel zusammenwohnen und sich im Notfall unterstützen wollen. „Mit der notariell beurkundeten Verantwortungsgemeinschaft können sie eine rechtsichere Grundlage schaffen“, so Buschmann. Sie erleichtert beispielsweise das Auskunftsrecht gegenüber Ärzten oder die Regelung von Vertretungsfragen.
Keine „Ehe light“
Der Minister betonte jedoch, dass die Verantwortungsgemeinschaft nicht als „Ehe light“ zu verstehen sei. Sie hätte keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis, es gäbe keine Steuererleichterungen, erbrechtliche Folgen oder Unterhaltspflichten. Die Verantwortungsgemeinschaft würde es allerdings ermöglichen, einen Vermögensausgleich nach Beendigung zu regeln.
Die vorliegenden Eckpunkte des Gesetzes bieten unterschiedliche vertragliche Bausteine für die Verantwortungsgemeinschaft an, die zu individuellen Modellen zusammengestellt werden können. Die Beurkundung vor einem Notar ist jedoch in jedem Fall erforderlich.
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