Im Zuge des Bürokratieabbaus plant Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Einführung einer Maßnahme zur Änderung der Größenklassen von Unternehmen. Dies soll vor allem kleine und mittelständische Betriebe entlasten und Berichts- sowie Bilanzierungspflichten reduzieren.
Bürokratieabbau in Deutschland
Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister, hat eine Strategie zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands in kleinen und mittleren Unternehmen ins Auge gefasst. Durch diese Änderung der Unternehmensgrößenklassen erwartet man „eine signifikante Entlastung von bürokratischem Aufwand sowie erhebliche Kostensenkungen“, so der „Handelsblatt“-Bericht.
Der Entwurf, der am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, sieht vor, dass etwa 52.000 Unternehmen von der Neueinstufung, darunter auch Genossenschaften, profitieren könnten. Dabei könnte das jährliche Entlastungspotenzial für die Wirtschaft rund 650 Millionen Euro betragen.
Entlastung für das Geschäftsjahr 2023
Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands bereits zum Geschäftsjahr 2023 greift. Die Schwellenwerte im Handelsbilanzrecht sollen um jeweils 25 Prozent erhöht werden. Dies würde dazu führen, dass viele Betriebe in eine niedrigere Größenklasse rutschen und somit deutlich weniger Verpflichtungen zu erfüllen haben.
Buschmann hat diese Maßnahme aus dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) ausgekoppelt, um die Erleichterungen bei der Bilanzierung und Rechnungslegung beschleunigt umsetzen zu können. ursprünglich war die Maßnahme ein Teil des BEG IV, dessen Entwurf Buschmann bereits vorgestellt hatte.
Berechnete Reduktion der Bürokratiekosten
Die Erleichterungen bei den Offenlegungspflichten könnten, laut Entwurf, zu einer jährlichen Reduktion der durch Offenlegungspflichten für publizitätspflichtige Unternehmen verursachten Bürokratiekosten um etwa 16 Prozent führen.
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