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Startseite Deutschland & die WeltBundesjustizminister fordert Unterstützung im Kampf gegen Antisemitismus
Deutschland & die Welt

Bundesjustizminister fordert Unterstützung im Kampf gegen Antisemitismus

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 14. Februar 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 14. Februar 2024
Marco Buschmann (FDP) / Foto: dts
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In einer aktuellen Stellungnahme hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verschiedene Institutionen zur Unterstützung bei der Verfolgung von antisemitischen Straftaten aufgerufen. Der Fokus liegt insbesondere auf der Rolle der Polizei und von Universitäten und Museen als Inhaber von Hausrechten.

Appell an Polizei und Staatsanwaltschaften

Marco Buschmann, Bundesjustizminister und Mitglied der FDP, hat in einem Interview mit dem TV-Sender „Welt“ am Mittwoch hervorgehoben, dass die Billigung von Angriffen der Hamas auf Israel, das Anwerben von Geldmitteln für die Hamas sowie das Verbrennen der israelischen Flagge Straftaten darstellten. Er betonte die Relevanz der Zusammenarbeit der Polizei bei der Verfolgung solcher Fälle. „Diese Straftaten, die dürfen nicht nur im Strafgesetzbuch stehen“, so Buschmann. „Wenn Polizisten, wenn Vollzugskräfte das sehen, dann muss auch die Identität dieser Leute festgestellt werden, die Beweismittel müssen sichergestellt werden, damit dann die Staatsanwaltschaften auch entsprechend Anklageschriften vorbereiten können.“

Verantwortung von Universitäten und Museen

Bei antisemitischen Zwischenfällen in Bildungs- und Kultureinrichtungen wie Universitäten und Museen forderte Buschmann die Inhaber des Hausrechts auf, von diesem unverzüglich Gebrauch zu machen. Sollten der Aufforderung zum Verlassen der Räumlichkeiten nicht Folge geleistet werden, so seien die Betroffenen des Hausfriedensbruchs schuldig. „Wenn diese Leute sagen, `Bitte verlassen Sie die Räume` und die das nicht tun, dann begehen die Hausfriedensbruch. Mindestens dieser Tatbestand ist dann im Regelfall erfüllt.“

Der Bundesjustizminister sieht dabei keine Einschränkung der „akademischen Freiheit“. Denn seiner Ansicht nach gehe es in solchen Fällen nicht um eine geistige Auseinandersetzung. „Wer andere niederbrüllt, will sich nicht geistig auseinandersetzen“, so Buschmann. „Wer andere niederbrüllt, will andere zum Schweigen bringen.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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