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Startseite Deutschland & die WeltBundesinnenministerium erweitert Hamas-Verbot
Deutschland & die Welt

Bundesinnenministerium erweitert Hamas-Verbot

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 11. November 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 11. November 2024
Innenministerium (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Nancy Faeser (SPD) stuft das rote Dreieck, welches die Hamas zur Markierung von Feinden nutzt, und Bildnisse der Hamas-Repräsentanten als Symbole der islamistischen Terrororganisation, ein. Das geht aus einem internen Schreiben hervor, welches an die Innenministerien der Bundesländer versandt wurde.

Stellungnahme des Bundesinnenministeriums

Ein internes Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 31. Oktober, über das die „Welt“ berichtet, zeigt eine Änderung in der Kennzeichnung der islamischen Terrororganisation Hamas. Das Ministerium, unter der Leitung von Nancy Faeser (SPD), bestätigte die Echtheit des 14-seitigen Rundschreibens. Die öffentliche Verwendung oder Verbreitung dieser Symbole, etwa bei Demonstrationen, fällt nach der Rechtsauffassung des Ministeriums unter Paragrafen 86a des Strafgesetzbuchs. Die endgültige Entscheidung über die Strafbarkeit obliegt jedoch den Gerichten.

Das rote Dreieck als Kennzeichen der Hamas

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bewertet das auf der Spitze stehende rote Dreieck, das erstmals in einem Video der Al-Kassam-Brigaden am 29. Oktober 2023 zur Markierung israelischer Militärfahrzeuge verwendet wurde, als Kennzeichen der Hamas. „In diesem Video werden israelische Militärfahrzeuge im Sinne einer Zielmarkierung mit einem roten Dreieck markiert“, zitiert „Die Welt“ aus dem Schreiben.

Bildnisse der Hamas-Repräsentanten als Kennzeichen

Das Schreiben des Bundesinnenministeriums bezeichnet auch „Bildnisse von Repräsentanten der Hamas als Kennzeichen der Hamas“. Als Beispiele werden der im Oktober getötete Hamas-Führer Yahya Sinwar und sein Nachfolger Khaled Meschaal genannt. Kennzeichen können sich „allmählich durch Gebrauch als Erkennungszeichen durchsetzen, ohne dass es auf einen formalen Akt der Widmung eines Symbols zum Kennzeichen des Vereins durch dessen Leitungsebene ankommt“, zitiert „Die Welt“ aus dem Schreiben.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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