Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Migration begrenzen soll, indem er schnellere Rückführungen und Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht. Zu den angestrebten Maßnahmen gehören die Verlängerung des Ausreisegewahrsams, die Ausweisung von Schleusern und Mitgliedern krimineller Vereinigungen sowie Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote als Grund für Abschiebehaft.
Gesetzentwurf zur Begrenzung irregulärer Migration
Wie das Innenministerium mitteilte, soll der Gesetzentwurf zur Begrenzung irregulärer Migration die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage verlängern. Dies würde den Behörden mehr Zeit geben, eine Abschiebung vorzubereiten. Für Personen, die zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, soll das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegen, was die Abschiebung erleichtern würde. Weiter zielt der Entwurf darauf ab, die Ausweisung von Schleusern zu forcieren.
Erleichterte Abschiebungen und Durchsuchungsrechte
Die Regierung strebt ebenfalls an, die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen zu erleichtern. Dies soll unabhängig von einer individuellen strafgerichtlichen Verurteilung, bei hinreichenden Tatsachen, die eine Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung belegen, ermöglicht werden. Außerdem sollen Behörden durch das Gesetz die Möglichkeit erhalten, Wohnungen nach Datenträgern und Unterlagen zu durchsuchen, um die Identität einer Person zweifelsfrei klären zu können. Unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen sollen auch die Möglichkeiten zum Betreten weiterer Räumlichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften geschaffen werden.
Ankündigung von Abschiebungen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote künftig als eigenständiger Grund für Abschiebehaft geregelt werden sollen. Eine Abschiebung soll bei ausreisepflichtigen Personen in Haft und bei Personen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, nicht mehr angekündigt werden. Ausnahmen gelten für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren.
Im nächsten Schritt können Länder und Verbände zum Gesetzentwurf Stellung nehmen, während die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung weiterlaufen. Das Bundeskabinett soll den Entwurf „in Kürze“ beraten und beschließen, so das Innenministerium.