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Startseite Deutschland & die WeltBundesinnenministerin Faeser plant Aufstockung von Bamf-Mitarbeitern und Prüfung von Drittstaatenregelung
Deutschland & die Welt

Bundesinnenministerin Faeser plant Aufstockung von Bamf-Mitarbeitern und Prüfung von Drittstaatenregelung

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. März 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. März 2024
Bundesinnenministerin Faeser (SPD) / Foto: dts
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In einer jüngsten Erklärung kündigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) an, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mit 1.160 zusätzlichen Mitarbeitern zu stärken, um Asylverfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren. Darüber hinaus werden 300 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt und eine mögliche Drittstaatenregelung geprüft.

Bamf erhält personelle Verstärkung und finanzielle Unterstützung

Nancy Faeser (SPD) strebt eine effizientere Arbeit des Bamf an und plant dafür den Einsatz zusätzlicher Ressourcen. „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stärken wir mit 1.160 zusätzlichen Kräften“, erklärte die Bundesinnenministerin gegenüber der „Welt am Sonntag“. Zudem betonte sie die Notwendigkeit der Digitalisierung: „Wir tun viel dafür, die Asylverfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren. Dafür nehmen wir jetzt noch einmal 300 Millionen Euro zusätzlich in die Hand.“

Überlegungen zu Drittstaatenregelung

Neben der personellen und finanziellen Aufstockung kündigte Faeser die Prüfung einer möglichen Drittstaatenregelung an. Diese Regelung würde den Status von Migranten in Staaten prüfen, in die sie zur Bearbeitung ihrer Fälle verbracht werden. Sie sagte dazu: „Es gibt Experten, die eine solche Regelung für möglich halten, andere sagen, dass die Rechtslage geändert werden müsste. Das schauen wir uns jetzt sehr genau an.“

Die Bundesinnenministerin betonte jedoch, dass die Menschenrechte gemäß europäischem Recht und unserer Verfassung der Maßstab für solche Überlegungen seien. Sie nannte „Staaten, die auf der Route nach Westeuropa liegen und rechtsstaatliche Standards einhalten“ als mögliche Drittländer. Auch der italienisch-albanische Vertrag zur Aufnahme von Flüchtlingen werde von der Bundesregierung auf seine mögliche Praktikabilität für Deutschland geprüft.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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