Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat angekündigt, entschieden gegen Sympathisanten und Unterstützer der Hamas in Deutschland vorzugehen. Dies beinhaltet das Nutzen aller nachrichtendienstlichen und polizeilichen Mittel sowie das frühzeitige Unterbinden von Solidaritätskundgebungen mit dem Terror der Hamas, wie sie gegenüber der Funke-Mediengruppe betonte.
Hartes Vorgehen gegen Hamas-Unterstützer
„Wir nutzen alle nachrichtendienstlichen und polizeilichen Mittel, um gegen Hamas-Unterstützer vorzugehen“, sagte Faeser in einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Dies gilt nicht nur für diejenigen, die finanzielle Unterstützung für die Hamas bereitstellen, sondern auch für Personen, die die Taten der Hamas öffentlich feiern. „Und unsere Sicherheitsbehörden nehmen die islamistische Szene noch stärker ins Visier, um Reaktionen auf den Terror der Hamas sofort zu erkennen und jede Unterstützung zu unterbinden. Das gilt auch für das Sammeln von Spenden für die Hamas.“
Unterbindung von Solidaritätskundgebungen
Die SPD-Politikerin stellte weiterhin klar, dass Solidaritätskundgebungen mit dem Terror der Hamas frühzeitig verhindert werden müssten. „Alle versammlungsrechtlichen Instrumente müssen genutzt werden, um Solidaritätskundgebungen mit dem Terror der Hamas so frühzeitig wie möglich zu verhindern“, sagte sie. Darüber hinaus müssen „alle polizeilichen Möglichkeiten genutzt werden, um sofort hart einzuschreiten, wenn der Terror der Hamas verherrlicht wird.“
Ausweisung von Straftätern
Faeser betonte zudem die Wichtigkeit der Nutzung aller aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten zur Ausweisung von Straftätern aus der islamistischen Szene, sofern diese keinen deutschen Pass besitzen. Sie verwies darauf, dass die Verantwortung für diese Maßnahmen bei den Landesbehörden liege.
Keine Gesetzesverschärfungen
Die Innenministerin kündigte keine Gesetzesverschärfungen an. „Unser Rechtsstaat hat die Instrumente, um gegen Unterstützer der Terrororganisation Hamas hart vorzugehen“, erklärte Faeser. Sie fügte hinzu, dass das Strafrecht vorsieht, dass „das Zeigen von Symbolen und Propaganda der Terrororganisation Hamas mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann.“ Sie betonte auch, dass antisemitische Motive bei jeglichen Straftaten zu schärferen Strafen führen können. Diese rechtlichen Möglichkeiten müssten konsequent durchgesetzt werden.