Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) fordert strengere Strafen für Personen, die illegale Einwanderung organisieren. Die Gesetzesänderung soll es ermöglichen, Menschen, die mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe für solche Taten erhalten haben, leichter abzuschieben und das Strafmaß für solche Delikte zu erhöhen.
Neues Gesetz gegen illegale Einwanderung
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) setzt sich bei der Einbringung des sogenannten „Rückführungsverbesserungsgesetzes“ im Bundestag für härtere Strafen für Schleuser ein. „Diesem menschenverachtenden Geschäft werden wir einen Riegel vorschieben“, sagte sie am Donnerstag.
Faeser zufolge soll bei Schleusern, die mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, das Ausweisungsinteresse künftig besonders schwer wiegen: „Eine Abschiebung wird dann leichter, zudem wird auch das Strafmaß bei Schleusungsdelikten erhöht.“
Verbesserung der Abschiebebedingungen
Das neue Gesetz zielt darauf ab, die Bedingungen für Abschiebungen zu verbessern. Unter anderem wird festgelegt, dass die Fortdauer und die Anordnung von Abschiebungshaft künftig unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein sollen.
Darüber hinaus sollen Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr im Rahmen der Sicherungshaft geregelt werden. Die Bundesregierung plant zudem, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von derzeit zehn auf 28 Tage auszuweiten.
Erweiterung der Befugnisse der Behörden
Um die Durchsetzung der Abschiebungen zu erleichtern, soll den Behörden laut Faeser in Zukunft erlaubt sein, andere Räumlichkeiten als das Zimmer des abzuschiebenden Ausländers in einer Gemeinschaftsunterkunft zu betreten. Dieser Punkt des Gesetzes könnte dazu beitragen, Abschiebungen effizienter durchzuführen.
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