Das Bundesgesundheitsministerium plant voraussichtlich für Kosten in Höhe von bis zu 480 Millionen Euro in Bezug auf die ‚Abwicklungsrisiken‘ aus dem Maskeneinkauf zu Beginn der Pandemie allein für das Jahr 2025. Dutzende Klagen von Maskenlieferanten gegen den Bund, die zusammen einen Streitwert von über 2 Milliarden Euro einbringen, stehen noch aus.
Potentielle Belastungen des Bundeshaushalts
Von diesen Finanzrisiken fallen bis zu 120 Millionen Euro auf Direktverträge, die das damals von Jens Spahn (CDU) geführte Ministerium im Frühjahr 2020 mit Maskenlieferanten abgeschlossen hatte, so das Wirtschaftsmagazin „Capital“. Weitere Risiken von 360 Millionen Euro entstehen aus Bestellungen über ein „Open-House-Verfahren“ genanntes spezielles Einkaufsverfahren. Wie der Bundesrechnungshof in seinem Bericht vermerkt, beziehen sich diese Klagen nur auf „eine bestimmte Fallkonstellation mit einem Streitwert von insgesamt 270 Millionen Euro“, dazu kommen noch zusätzliche Kosten wie Zinszahlungen oder Anwaltshonorare von bis zu 90 Millionen Euro.
Finanzierung und mögliche Einschnitte
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant, die potentiellen Ausgaben aus den laufenden Maskenprozessen durch Finanzpuffer zu decken. Es gibt einen sogenannten Ausgaberest aus Mitteln der Vorjahre, die für die Beschaffung von Schutzausrüstung nicht verwendet wurden. Diesen beziffert der Bundesrechnungshof auf 1,6 Milliarden Euro. Sollten diese Mittel für Schadensersatz-Zahlungen an Maskenlieferanten und Rechtskosten genutzt werden, müsste Lauterbach jedoch Sparmaßnahmen an anderen Stellen in seinem Etat vornehmen, so die Haushaltskontrolleure.
Der aktuelle Stand der Klagen
Im vergangenen Sommer entschied das Kölner Oberlandesgericht in zwei wegweisenden Maskenverfahren gegen das Gesundheitsministerium. In einem Fall wurde das Ministerium verurteilt, einem Maskenlieferanten rund 118 Millionen Euro inklusive Zinsen zu zahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und das Ministerium strebt eine Überprüfung der Maskenfälle durch den Bundesgerichtshof an.
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