Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine Initiative zur Einführung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Eltern von kranken Kindern gestartet. Mit der Maßnahme will der Minister Ärztepraxen entlasten und das Ansteckungsrisiko in den Wartezimmern reduzieren.
Telefonische Krankschreibung auch für Eltern kranker Kinder
Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister, hat in einem Brief an die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung für Eltern von erkrankten Kindern gefordert. Der Politiker drängt darauf, die Regelungen der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit auch auf die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld zu übertragen.
Entlastung der Praxen und Reduzierung von Ansteckungsrisiken
Lauterbach argumentiert in seinem Brief, dass eine solche Regelung dazu beitragen würde, Praxen zu entlasten und Ansteckungsrisiken in den Wartezimmern zu verringern. „Die Übertragung der Regelungen der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit auch auf die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Infektionen in Wartezimmern von Arztpraxen“, schrieb der Gesundheitsminister.
Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Im Dezember wurde bereits durch den Gemeinsamen Bundesausschuss des Gesundheitswesens beschlossen, dass Patienten nicht mehr zwingend eine Arztpraxis aufsuchen müssen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Dies ist nun unter bestimmten Voraussetzungen dauerhaft möglich und geht auf eine frühere Corona-Sonderregelung zurück.
Noch ist unklar, wann und ob die von Lauterbach vorgeschlagene Erweiterung der telefonischen Krankschreibung auf Eltern von kranken Kindern praktiziert wird.
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