(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestätigt: “Black Friday” als Marke gelöscht.
Die Wortmarke “Black Friday” wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt vollständig gelöscht. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits Anfang Juli, als er eine Nichtzulassungsbeschwerde abwies und somit die Entscheidung des Berliner Kammergerichts bestätigte. Das Berliner Gericht erklärte die Marke “Black Friday” rückwirkend zum 25. April 2019 für ungültig.
Kritik an geschützter Marke
Seit 2016 war die Phrase “Black Friday” beim Deutschen Patent- und Markenamt als geschützte Marke eingetragen. Die Inhaber der Marke waren die Hongkonger Super Union Holdings Limited, die Verbindungen zur österreichischen Gesellschaft “Black Friday” hatte. Diese betreibt eine Website mit dem Titel “Black Friday Sale”. Schon länger gab es Kritik von Händlern und Aggregatoren von Black-Friday-Angeboten, dass eine allgemein gebräuchliche Phrase wie “Black Friday” nicht geschützt werden könne. Der Betreiber der Website “Black Friday”, Simon Gall, führte einen langwierigen Rechtsstreit mit der Super Union Holdings, um die Löschung der Marke zu erwirken.
Erleichterung für Händler und Gesellschaft
Simon Gall zeigte sich erleichtert über die nun geschaffene Rechtssicherheit durch den BGH. Er sagte der FAZ, dass viele Händler nun aufatmen dürften. Auch Konrad Kreid, Geschäftsführer der österreichischen “Black Friday”-Gesellschaft, äußerte sich erfreut über das Urteil. Er begrüßte die Entscheidung des Gerichts und betonte, dass seine Gesellschaft nun keine Lizenz mehr benötige, um auf der sicheren Seite zu sein. Die Anwälte der Hongkonger Super Union Holdings waren bis Redaktionsschluss nicht erreichbar.