Die Nachfrage nach Bundesfördermitteln für den Breitbandausbau ist nach Änderung der Förderrichtlinien deutlich gesunken, wobei Experten einen zu hohen Bürokratieaufwand als Ursache vermuten.
Nachfrage nach Fördermitteln gesunken
Seit der Umstellung der Förderung des Gigabitausbaus im April dieses Jahres sind weniger Anträge auf Leistungen von Kommunen gestellt worden, wie aus Antworten der Regierung auf zwei Kleine Anfragen der CDU/CSU-Fraktion hervorgeht, berichtet die “Mediengruppe Bayern”. Bis Anfang August wurden demnach lediglich 165 Millionen Euro Bundesförderung beantragt, obwohl der Bund 2023 drei Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Unter den gestellten Anträgen sind 429 auf Beratungsleistungen und nur zwei auf Förderung von Infrastrukturprojekten.
Vergleich mit Vorjahren
Die Bundesregierung teilte auf weitere Anfrage der Unionsfraktion mit, dass im ersten Halbjahr 2023 insgesamt nur 50 Projekte unter die Breitbandförderung fielen. In den Vorjahren waren die Zahlen deutlich höher: 305 (2022), 415 (2021), 822 (2020) und 397 (2019).
Hoher Bürokratieaufwand als Ursache
Ronja Kemmer (CDU), Obfrau im Digitalausschuss des Bundestags, sieht den Grund für den Rückgang in einem zu hohen Bürokratieaufwand: “Die Umstellung der Förderkriterien zum Gigabitausbau ist ein Rohrkrepierer für die Kommunen”, sagte sie. “Das Geld wird bisher vor allem für Beratungsleistungen und nicht für die tatsächliche Förderung zum Ausbau von Infrastruktur ausgegeben.” Kemmer kritisierte weiter, dass ein erfolgreiches Vorgängerprogramm der Großen Koalition “eingestampft und komplizierter gemacht wurde”.
Hansjörg Durz (CSU), ebenfalls Mitglied im Digitalausschuss, führte aus, dass Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) im vergangenen Jahr die Förderung abrupt gestoppt und die Arbeiten für die neue Förderrichtlinie zu spät aufgenommen habe. “Die bisher bewilligten Bundesmittel in der ersten Jahreshälfte 2023 sind auf einen Bruchteil gegenüber den Summen aus den Vorjahren zusammengeschrumpft”, sagte Durz und forderte von der Ampel “Maßnahmen zur Entbürokratisierung”.