Das Bundesfinanzministerium drängt auf eine dringende Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu erhöhen und den Mangel an Fachkräften in den Finanzämtern und der Steuerberatung zu begegnen. Ein Expertengremium wird Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts ausarbeiten, einschließlich weniger Nachweise, höherer Pauschalen und verstärkter Digitalisierung.
Notwendigkeit einer Vereinfachung des Steuerrechts
Finanzstaatssekretärin Katja Hessel betonte in einem Interview mit der „Welt“ die Rolle einer rechtzeitigen Reform im Steuergesetz: „Gibt es nicht mehr Mut für eine Vereinfachung und Modernisierung des Steuerrechts, wird dies bei der Handlungsfähigkeit des Staates spürbar“. Da es bereits heute an Fachkräften in Finanzämtern und in der Steuerberatung mangelt, sind Ansätze zur Entlastung notwendig. Hessel schlug „weniger Nachweise, höhere Pauschalen, mehr Digitalisierung“ vor.
Die Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“
Um diese Herausforderungen anzugehen, trifft sich am Donnerstag die Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“. Die 13 Mitglieder der Kommission, bestehend aus Universitätsfachleuten, Vertretern der Steuergewerkschaft, dem Steuerberaterverband und dem Steuerzahlerbund, sowie aus Wirtschaftsverbänden und von Dienstleistern, sollen im Auftrag des Ministeriums konkrete Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts erarbeiten.
Mögliche Änderungen im Steuerrecht
Eine der Überlegungen zur Verbesserung des Steuersystems ist es, dass „Steuerpflichtige die Steuerschuld künftig nicht selbst ermitteln, wie dies heute bei der Umsatzsteuer bereits geschieht“, so Hessel. Diese Vorgehensweise könnte den Großteil der personalaufwendigen Bearbeitung der Steuererklärungen ersetzen. Zusätzlich könnten „sehr hohe Nachzahlungen“ als Abschreckungsmaßnahme dienen, sollte jemand die Angaben später überprüfen und Fehler feststellen, fügte Hessel hinzu.
Eine weitere Änderung könnte die Besteuerung von Renten betreffen. Hessel erwähnte einen Vorschlag, bei dem „bei den Rentnern die Steuer direkt bei der Auszahlung der Rente einbehalten wird, wie das bei Löhnen bereits jetzt geschieht“. Ein solches Verfahren würde das Abgeben von Steuererklärungen überflüssig machen und einer „echten Entlastung für alle Beteiligten“ entsprechen.