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Startseite Deutschland & die WeltBundesentwicklungsministerin Schulze kritisiert EU-Grenzschutz und Migrationsabkommen
Deutschland & die Welt

Bundesentwicklungsministerin Schulze kritisiert EU-Grenzschutz und Migrationsabkommen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 1. Oktober 2023
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 1. Oktober 2023
Länder-Arbeitsgruppe schlägt Migrationsbegrenzungen vor
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Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze erklärte kürzlich ihre kritische Sicht auf den Grenzschutz der EU und das Migrationsabkommen mit Tunesien. Sie betont die Notwendigkeit, auf Fluchtursachen anstatt auf Flüchtlinge abzuzielen.

Schulzes Position zum EU-Grenzschutz

In einer Aussage gegenüber der „Bild am Sonntag“ forderte Svenja Schulze, dass die EU ihre Ressourcen nicht allein in den Grenzschutz, sondern auch in Programme zur Bekämpfung von Fluchtursachen investieren sollte. Sie stellte fest: „Niemand flieht freiwillig. Die EU sollte deshalb nicht allein in den Grenzschutz investieren, sondern auch in Programme, die dafür sorgen, dass mehr Menschen ihr Land gar nicht erst verlassen müssen oder – wenn das notwendig ist – zu anständigen Bedingungen Zuflucht in der Nachbarschaft finden können.“

Die Ministerin äußerte außerdem ihre Skepsis hinsichtlich einer Verstärkung der EU-Außengrenzen. „Zäune und Mauern werden auf Dauer keine Menschen abhalten, die verzweifelt sind. Und wer in ein Schlauchboot steigt und sein Leben auf dem Mittelmeer riskiert, ist verzweifelt“, sagte Schulze. Daher betonte sie die Notwendigkeit, „die Verzweiflung, also die Fluchtgründe, zu bekämpfen sowie reguläre Migrationswege zu eröffnen.“

Schulzes Bedenken gegenüber dem EU-Tunesien Abkommen

Schulze äußerte sich auch kritisch über das EU-Migrationsabkommen mit Tunesien. Sie betonte, dass beim Abschließen solcher Abkommen sichergestellt werden muss, dass die menschenrechtlichen Standards eingehalten werden. Sie sagte: „Wenn man solche Abkommen schließt, muss ganz klar sein, dass die menschenrechtlichen Standards, zu denen sich Tunesien verpflichtet hat, auch eingehalten werden.“

Zudem äußerte sie ihre Bedenken hinsichtlich möglicher Menschenrechtsverletzungen in Tunesien und betonte die Notwendigkeit einer fortlaufenden Überwachung der Einhaltung internationaler Konventionen: „Deshalb geht ein solches Abkommen nur, wenn sich Tunesien nachweislich an die Genfer Flüchtlingskonvention hält. Das muss dann auch dauerhaft überprüft werden.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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