Im Streit um die Fortsetzung des „Digitalpakts Schule“ fordert Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) die Länder zu zusätzlichen Investitionen in digitale Bildung auf. Sie spricht sich zudem für einheitliche Qualitätskriterien und ein unbürokratisches Fördersystem aus.
Aufruf zu weiteren Investitionen in digitale Bildung
Inmitten kontroverser Diskussionen um den „Digitalpakt Schule“ drängt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) die Bundesländer zu mehr Engagement in Sachen digitaler Bildung. „Die Länder müssen zu ihrer bildungspolitischen Verantwortung stehen“, fordert sie in einem Gastbeitrag für das Nachrichtenportal T-Online. Weiter betont sie die Verpflichtung gegenüber Kindern, Eltern, Lehrkräften und der Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Forderung nach Digitalpakt 2.0 und Entlastung der Kommunen
Stark-Watzinger, die sich „klar zum Digitalpakt 2.0“ bekennt, ruft die Länder auf, über ihre bisherigen Finanzplanungen hinaus in digitale Bildung zu investieren. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Kommunen als Schulträger nicht stärker belastet werden.
Bedingungen für eine Einigung
Um die festgefahrenen Verhandlungen zum Digitalpakt zu beleben, nennt die Bildungsministerin zwei weitere Voraussetzungen. Sie plädiert für ein „länderübergreifendes Gesamtkonzept“, das die Entwicklung von Digitalkompetenzen bei Schülern priorisiert. Hierzu seien „einhaltlich messbare Qualitätskriterien nötig, auf die sich die Länder einigen sollten“, so Stark-Watzinger.
Darüber hinaus spricht sie sich für ein „unbürokratisches Fördersystem“ aus, das eine schnellere Mittelvergabe ermöglichen würde.
Weiterhin feste Unterstützung für das Vorhaben
Die FDP-Politikerin bekräftigt ihre feste Unterstützung für den Digitalpakt und festigt die hohe Priorität der digitalen Bildung für die Bundesregierung und für sie persönlich. „Deshalb wollen wir die Länder bei ihrer bildungspolitischen Aufgabe mit einem Digitalpakt Schule 2.0 fortgesetzt unterstützen“, erklärt Stark-Watzinger. Sie warnt jedoch davor, dass der „Digitalpakt 2.0 keine Kopie des ersten“ sein dürfe.
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