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Bundesbeauftragter verlangt Einführung eines neuen Gesetzes für Patientenrechte

Der Beauftragte für die Belange von Patienten, Stefan Schwartze, fordert eine Absenkung des Beweismaßes für Betroffene von Behandlungsfehlern und eine Verbesserung ihrer Informationsrechte.

Forderung nach mehr Rechten für Betroffene von Behandlungsfehlern

Stefan Schwartze betont, dass der Nachweis für Behandlungsfehler derzeit „fast nicht zu erbringen“ ist. „Wir müssen auf jeden Fall das Beweismaß vor Gericht absenken, damit die Patienten überhaupt eine Chance haben“, fügt er hinzu. Momentan müssen Betroffene belegen, dass ein gesundheitlicher Schaden eindeutig durch die Behandlung verursacht wurde. Schwartze fordert, dass künftig eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ ausreichend sein soll.

Verbesserung der Informationsrechte

Neben einer Absenkung des Beweismaßes sieht Schwartze in einer Verbesserung der Informationsrechte einen weiteren wichtigen Punkt. „Das Recht, die Patientenakte zu bekommen, hat heute schon jeder. Ich erlebe aber an vielen Stellen, wie alles getan wird, um Patientenakten nicht oder nicht vollständig auszuhändigen und dort hohe Hürden aufzubauen.“ Er fordert auch, dass Krankenhäuser im Streitfall Dienst- und Hygiene-Pläne oder den Nachweis von Gerätewartungen vorlegen müssen.

Skepsis gegenüber offiziellen Zahlen

Die offiziell veröffentlichten Zahlen zu Behandlungsfehlern hält Schwartze für zu niedrig. Er glaubt, dass die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher liegt. „Es ist unglaublich schwierig, einen Fehler nachzuweisen“, so Schwartze. Der Medizinische Dienst Bund berichtete, dass im vergangenen Jahr etwas mehr als 13.000 Verdachtsfällen von Behandlungsfehlern nachgegangen wurde. Ein Behandlungsfehler wurde in knapp 2.700 Fällen als Ursache für einen Schaden festgestellt. Nur in diesen Fällen hätten die Patienten Anrecht auf Entschädigung.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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