Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) Kerstin Claus fordert von Kitas und Schulen in staatlicher wie privater Trägerschaft die konsequente Erfüllung ihrer Meldepflicht bei sexualisierter Gewalt. Zugleich dringt sie auf bundesweit verbindliche Schutzkonzepte und eine deutlich längere Aufbewahrung von Schülerakten, um Verantwortung für vergangenes und künftiges Unrecht zu übernehmen.
Forderung nach konsequenter staatlicher Verantwortung
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) Kerstin Claus hat alle Kitas und Schulen in staatlicher wie privater Trägerschaft dazu aufgefordert, ihrer Meldepflicht von sexualisierter Gewalt in den Einrichtungen nachzukommen. „Es geht mir um staatliche Verantwortung“, sagte Claus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe).
Claus plädierte zudem dafür, sämtliche Schülerakten bis zum hundertsten Geburtstag aufzubewahren. Außerdem fordert sie alle Bundesländer dazu auf, verpflichtende schulische Schutzkonzepte gesetzlich zu verankern. „Ich erwarte jetzt einen konsequenten Umgang mit der Vergangenheit, aber auch für die Zukunft“, sagte Claus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern
Nach Angaben im Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gibt es bisher gesetzliche Regelungen in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Untergesetzliche Regelungen gelten demnach in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Dort werden die Schulen angehalten, selbst Schutzkonzepte zu entwickeln. Völlig ohne Verpflichtung zu einem Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt sind laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ das Flächenland Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Meldezahlen und Unterstützung durch Unfallkassen
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ weiter berichtet, hat die Unfallkasse in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 insgesamt 138 Meldungen aus Schulen, Kitas und Berufsschulen erhalten, in dem Bundesland gibt es rund 5.400 Schulen. Unter den Meldungen konnten 79 Fälle sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfälle anerkannt werden, 25 sind in der Bearbeitung, 34 erfüllten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung. Die Unfallkassen gewähren nach Informationen der Zeitung nicht nur Rehabilitationsmaßnahmen, sondern in bestimmten schweren Fällen auch vorübergehende oder dauerhafte Renten.
Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU), die auch die unionsregierten Länder in der Bildungsministerkonferenz koordiniert, sagte der Zeitung, sie werde den Hinweis der UBSKM aufgreifen und ihn in der Bildungsministerkonferenz zur Sprache bringen. „Mein Ziel ist, dass Missbrauchsopfer überall in Deutschland sämtliche Leistungen bekommen, die ihnen zustehen“, so Feller gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
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