In Baden-Württemberg wurden am Montag zwei mutmaßliche Mitglieder des “Islamischen Staates” (IS) durch die Bundesanwaltschaft festgenommen. Die Beschuldigten, beide syrische Staatsangehörige, werden der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verdächtigt und stehen unter weiteren Verdachtsmomenten.
Verdächtige dem Haftrichter vorgeführt
Nach Informationen der dts Nachrichtenagentur, hat der Generalbundesanwalt die Festnahme der beiden mutmaßlichen IS-Mitglieder am Dienstag bestätigt und bekanntgegeben, dass sie dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt wurden. Dieser habe Haftbefehle gegen die Verdächtigen eröffnet und Untersuchungshaft angeordnet.
Die Vorwürfe
Laut Generalbundesanwalt besteht der dringende Verdacht, dass die syrischen Staatsangehörigen sich “mitgliedschaftlich an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt” hätten. Zudem werde einem der Beschuldigten Diebstahl mit Waffen zur Last gelegt. Die Beschuldigten seien spätestens Mitte 2014 in der syrischen Provinz Deir ez-Zor dem IS beigetreten.
Aktivitäten in Syrien
Einer der Beschuldigten soll laut Haftbefehl bewaffnete Patrouillen mit anderen IS-Kämpfern durchgeführt und für die Ideologie der Organisation bei der Bevölkerung geworben haben. Darüber hinaus habe er zeitweise eine bewaffnete IS-Einheit befehligt und unter seinem Kommando sollen mindestens zwei Angehörige der Freien Syrischen Armee (FSA) festgenommen und gefesselt abtransportiert worden sein.
Weiterer Vorfall
In den Vorwürfen wird ebenfalls angeführt, dass derselbe Beschuldigte einen weiteren Gefangenen an die “IS-Religionspolizei” (Hisba) übergeben und dabei ein fremdes Privatfahrzeug für sich vereinnahmt haben soll.
Mitwirkung des zweiten Beschuldigten
Für dieselbe Einheit soll auch der zweite Beschuldigte tätig gewesen sein. Ihm wird zur Last gelegt, an der Festnahme der zwei FSA-Mitglieder im Jahr 2014 beteiligt gewesen zu sein und ebenfalls der Hisba anzugehören.
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