Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) arbeitet laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ daran, die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen. Dieser Schritt folgt auf eine Erhöhung der Beobachtung nach Rechtsextremismus und die Vergrößerung der entsprechenden Abteilung innerhalb des Bundesamts. Der Abschluss des Prozesses wurde jedoch durch eine bevorstehende juristische Auseinandersetzung der AfD gegen ihre Beobachtung verzögert.
AfD Einstufung als gesicherte extremistische Bestrebung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet zurzeit an einer Neubewertung der Alternative für Deutschland (AfD). Aus internen Mails und Vermerken des Inlandsgeheimdienstes geht hervor, dass die Behörde die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen möchte, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Bislang wird die Partei nur als Verdachtsfall des Rechtsextremismus geführt.
Rollen von Thomas Haldenwang (CDU) und Sinan Selen
Unter der Leitung von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU) und seinem Stellvertreter Sinan Selen wächst die entsprechende Abteilung für Rechtsextremismus. Haldenwang hatte im vergangenen Mai eine Absprache zur Erstellung eines neuen Gutachtens zur AfD abgesegnet und sich bei seinen Mitarbeitern für ihre Arbeit bedankt.
Justiz verzögert Prozess
Der Abschluss des Prozesses wurde durch eine bevorstehende juristische Auseinandersetzung verzögert. Die AfD klagt vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gegen ihre Beobachtung durch das Bundesamt. Die Verhandlung, die mehrfach verschoben wurde, ist nun für März angesetzt.
Interne Diskussionen im Bundesamt
Interne Diskussionen im Bundesamt beziehen sich hauptsächlich auf die Frage, welche Beweise für eine „Verdichtung“ der bisherigen Verdachtsmomente für Rechtsextremismus gegen die AfD vorliegen müssen. Laut einer E-Mail der Vorgesetzten im Bundesamt genügt es, wenn bei der AfD alles so bleibt, wie es ist.
Stellungnahme des Bundesamts
Auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung erklärte das Bundesamt, dass es grundsätzlich keine Stellung zu internen Arbeitsabläufen nimmt. Demnach bleibt unklar, ob die Behörde ein neues Gutachten zur AfD vorlegt, mit dem eine veränderte Einstufung der Partei angekündigt wird. Bisher erfolgten solche Ankündigungen immer nach der Vorlage eines umfangreichen neuen Gutachtens zur AfD oder einer ihrer Gliederungen.
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