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Bundesagentur für Arbeit schließt Inkrafttreten der Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2025 aus

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hält einen Start der geplanten Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2025 für unrealistisch und plädiert für eine schrittweise Einführung ab 1. Juli 2025. Sie weist auf fehlende Regelungen im Gesetzentwurf der Familienministerin hin und fordert eine klare Arbeitsweise für die Betreuung und Vermittlung junger Leistungsempfänger.

Verschiebung der Kindergrundsicherung

Die BA kann die geplante Kindergrundsicherung ab dem 1. Januar 2025 aus finanziellen, organisatorischen, infrastrukturellen und personellen Gründen „nicht mehr realisieren“, wie aus einer Stellungnahme der Behörde hervorgeht. „Aufgrund der vielen organisatorischen und inhaltlichen Fragen, die die Kabinettsvorlage noch immer offen lässt, sowie der umfangreichen erforderlichen IT-Anpassungen kann die Zeitschiene zur Umsetzung nur grob bestimmt werden“, erklärt die BA. Die Behörde schlägt daher „einen schrittweisen Einstieg in die Kindergrundsicherung ab dem 01.07.2025“ vor.

Unklarheiten im Gesetzentwurf

Es besteht außerdem der Appell an die Bundestagsparteien, Regelungslücken im Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) zu schließen. Insbesondere bleibt unklar, „in welcher Intensität und mit welcher Verbindlichkeit die jungen Menschen, die aufgrund eines eigenen Anspruchs auf Kindergrundsicherung keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben (ca. 400.000 Personen), künftig beraterisch und vermittlerisch betreut werden sollen“. Hier fordert die BA eine baldige Gesetzesklärung, um „den Berufseinstieg vieler junger Menschen nicht zu gefährden“.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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