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Bundes-Hilfe für Kommunal-Altschulden nur mit Grundgesetzänderung möglich

Ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kommt zu dem Ergebnis, dass eine Übernahme der Altschulden von Kommunen durch den Bund ohne eine Änderung des Grundgesetzes nicht möglich ist. Dieses Gutachten wurde im Auftrag der FDP-Fraktion erstellt und in der „Rheinischen Post“ veröffentlicht.

Grundgesetz-Änderung erforderlich

Laut dem Gutachten ist in der Verfassung festgelegt, dass die finanzielle Entlastung der Kommunen Aufgabe der Länder ist. „Festzuhalten bleibt, dass für eine Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund angesichts der Vorgaben des Artikel 104a Absatz 1 GG eine Änderung des GG erforderlich wäre, um dem Bund eine dahingehende Aufgaben- und Finanzierungskompetenz zuzuweisen. Durch die Neuregelung müsste der Bund ausdrücklich zu einer Schuldübernahme ermächtigt werden“, heißt es in der Studie.

Unklarheit bezüglich der Schuldenbremse

Neben der Änderung des Artikels 104 im Grundgesetz müsste der Bund laut der Studie auch die Möglichkeit bekommen, die Länder zur Vermeidung der Überschuldung ihrer Kommunen zu verpflichten. Noch ungeklärt ist allerdings, ob eine Altschuldenübernahme durch den Bund unter die Schuldenbremse fallen würde. Falls ja, müsste die Altschuldenübernahme im Grundgesetz ausdrücklich von der Schuldenbremse ausgenommen werden.

Unterschiedliche Positionen der Bundesländer

Seit Jahren fordern vor allem die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz eine hälftige Altschuldenübernahme durch den Bund. Unterstützung bekommen sie von den Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen lehnen eine Altschuldenhilfe ab, während die Positionen der übrigen Länder unentschieden sind.

SPD fordert Altschuldenhilfe

Die SPD-Spitze hatte sich kürzlich für die Altschuldenhilfe ausgesprochen. Allerdings fehlt wegen des Zögerns der Union im Bundestag und einiger Länder im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes. Frank Schäffler, der stellvertretende Vorsitzende der FDP in NRW und Haushaltspolitiker im Bundestag, betonte: „Wenn NRW eine Regelung mit dem Bund erzielen will, braucht es Rechtssicherheit, die die CDU im Bund und im Land endlich herstellen muss, sonst wird das nichts“.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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