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Startseite Deutschland & die WeltBund will Stoffstrombilanz abschaffen und Bürokratie senken
Deutschland & die Welt

Bund will Stoffstrombilanz abschaffen und Bürokratie senken

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 24. Juni 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 24. Juni 2025
Alois Rainer am 24.06.2025 / via dts Nachrichtenagentur
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Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hat dem Bundeskabinett am Dienstag einen Vorschlag zur Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung vorgelegt. Ziel ist es, die Bürokratie für Landwirte zu verringern, ohne dabei die bestehenden Umweltauflagen der Düngeverordnung aufzuheben. Nach Angaben des Ministeriums bleibt die Düngeverordnung weiterhin in Kraft und ein Wirkungsmonitoring ist in Planung.

Vorschlag zur Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) präsentierte am Dienstag dem Bundeskabinett einen Vorschlag, der die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung vorsieht. Diese Verordnung war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eingeführt worden, um die Nitratbelastung im Grundwasser zu verringern und um Strafzahlungen der Europäischen Union wegen Verfehlungen der Wasserrahmenrichtlinie und der Nitratrichtlinie zu verhindern.

Landwirte seien bislang verpflichtet gewesen, „extrem detailliert zu dokumentieren, was sie wann und wo auf ihren Feldern ausbringen“, sagte Rainer am Dienstag. Laut Rainer sei dies „hochrombürokratisch und wird von der EU so nicht einmal gefordert“. Weiter erklärte der CSU-Politiker: „Man befreie die Höfe von ‚jährlich 18 Millionen Euro Bürokratieballast.'“

Kritik an Bürokratie und Versprechen der Koalition

Die Koalition habe sich laut Rainer verpflichtet, überbordende Bürokratie abzubauen. Ein Zuviel an Bürokratie sei für ihn der größte „Hemmschuh“ für wirtschaftliches Wachstum. „Schon heute – sieben Wochen nach Amtsantritt – haben wir geliefert“, sagte Rainer.

Düngeverordnung bleibt bestehen

Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilte, bleibt die Düngeverordnung weiterhin in Kraft. Diese Verordnung regelt unter anderem, welche Mengen, zu welchen Zeiten und unter welchen Bedingungen Düngemittel ausgebracht werden dürfen. Allerdings erfasst die Düngeverordnung nicht alle Nährstoffströme.

Das Landwirtschaftsministerium betonte zudem, dass an einem „Wirkungsmonitoring“ gearbeitet werde, mit dem Deutschland seine Zusagen gegenüber der EU-Kommission künftig einhalten soll. Im nächsten Schritt plant das Ministerium, eine Novelle des Düngegesetzes vorzulegen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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