Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Bundesverfassungsgericht eine Klage erhoben, um eine Verbesserung der Naturschutzgesetzgebung zu erwirken. Die Klage zielt darauf ab, dass der Gesetzgeber ein umfassendes Konzept zum Schutz der Biodiversität erarbeitet und vorlegt. Die Klage wird in Zusammenarbeit mit mehreren Einzelklägern eingereicht.
BUND fordert umfassendes Biodiversitätsschutzkonzept
Laut BUND soll der Gesetzgeber verpflichtet werden, ein umfassendes gesetzliches Konzept zum Schutz der Biodiversität zu entwickeln und vorzulegen. Das Konzept muss demnach einen sofortigen Stopp des Verlustes an Biodiversität und koordinierte Maßnahmen zur Wiederherstellung biologischer Vielfalt beinhalten. Die Klage wird in Zusammenarbeit mit mehreren Einzelklägern eingereicht, sagte der Verband in einer Mitteilung am Mittwoch.
Erhalt der Biodiversität ist zentral
Im Kontext der Klage betonte die stellvertretende BUND-Bundesvorsitzende Myriam Rapior: „Beim Erhalt der Biodiversität geht es um nichts Geringeres als um unsere Lebensgrundlagen.“ Sie bedauerte, dass die Natur in Deutschland nur unzureichend geschützt wird und der Verlust an Biodiversität stetig fortschreitet.
Ziel: Verbesserung der Naturschutzgesetzgebung
Mit der Klage beabsichtigt der BUND, beim Bundesverfassungsgericht eine Verbesserung der bestehenden Naturschutzgesetzgebung zu erreichen. Die Anforderungen an ein umfassendes Biodiversitätsschutzkonzept wurden dabei klar definiert: Ein sofortiger Stopp des Biodiversitätsverlusts und koordinierte Schritte zur Wiederherstellung biologischer Vielfalt sind wesentliche Forderungen.
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