Rund 70 Millionen Euro hat der Bund bereits für Anwaltskanzleien in Verbindung mit den Gerichtsverfahren um den Einkauf von Corona-Masken während der Amtszeit des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) ausgegeben. Bis Juli 2024 könnten sich die Ausgaben für Rechtsberatung auf etwa 73 Millionen Euro belaufen, berichtet das Wirtschaftsmagazin Capital.
Ausgaben für Rechtsberatung
Dem Bericht des Bundesgesundheitsministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags zufolge, auf den sich Capital beruft, hat das Ministerium unter der aktuellen Leitung von Minister Karl Lauterbach (SPD) fünf Topkanzleien für die Masken-Verfahren vor dem Landgericht Bonn und dem Oberlandesgericht Köln beauftragt. Nicht erwähnt wurde eine Kanzlei, die laut Informationen von Capital aktuell das Ministerium vor dem Bundesgerichtshof vertritt.
Fälle vor dem Bundesgerichtshof
Bei den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof geht es um zwei Fälle, in denen das Ministerium im Sommer vor dem Kölner Oberlandesgericht gegen Masken-Lieferanten verloren hatte.
Noch anhängige Verfahren
Momentan sind am Landgericht Bonn noch etwa 70 Masken-Verfahren anhängig. Hinzu kommen zahlreiche Verfahren in zweiter Instanz am Kölner Oberlandesgericht. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums beträgt der Streitwert in den noch laufenden Masken-Verfahren insgesamt 2,3 Milliarden Euro.
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