Das Bundeslandwirtschaftsministerium drängt auf Einheitlichkeit in der Auslegung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung und lädt dazu Vertreter der Bundesländer zu einem Austausch ein. Diese Maßnahme folgt auf die Nichtverabschiedung einer Änderung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die die bundesweite Einheitlichkeit erreichen sollte.
Einheitlichkeit in der Tierhaltungskennzeichnung gefordert
Das Bundeslandwirtschaftsministerium besteht auf einer einheitlichen Auslegung der Tierhaltungskennzeichnung und hat dazu Vertreter der Bundesländer zu Gesprächen eingeladen. Das Ziel ist die Klärung von „möglichst einheitlichen Vorgehensweisen und Regelungen“. Diese Anstrengungen wurden nötig, nachdem eine Änderung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die diese Einheitlichkeit erreichen sollte, im Juli 2023 keine Mehrheit im Bundesrat gefunden hatte.
Vorteile der Einheitlichkeit
Eine „stringente und vor allem bundesweit einheitliche Auslegung“ der Tierhaltungskennzeichnung ist laut Ministerium von großer Bedeutung. Diese ist sowohl für die Landwirte als auch für die Verbraucher von Vorteil. Sie gewährleistet gleiche Standards von Mecklenburg-Vorpommern bis Bayern und stellt damit die „Verlässlichkeit und Transparenz“ der Kennzeichnung für die Verbraucher sicher.
Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, das im August 2023 in Kraft trat, erfordert nun seine Praxisumsetzung. Die Kennzeichnung soll im Lebensmitteleinzelhandel, Online-Handel sowie in Metzgereien zu finden sein. Als erster Schritt waren Landwirte bis zum 1. August 2024 verpflichtet, ihre Haltungseinrichtungen gegenüber den von den Ländern bestimmten Behörden mitzuteilen. Die Behörden vergeben daraufhin eine Kennnummer, aus der die entsprechende Haltungsform hervorgeht.
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