Jetzt heißt es, schnell sein: Unternehmen, Betriebe, gemeinnützige Verbände und soziale Einrichtungen, die mit ihren Fahrzeugen hauptsächlich im Osnabrücker Stadtgebiet unterwegs sind, können (sehr) kurzfristig Bundeszuschüsse zur Beschaffung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen sowie entsprechender Ladeinfrastruktur beantragen.

AFP

150 Millionen Euro stehen dafür aus dem sogenannten „Dieselfonds“ bundesweit ab Anfang 2018 zur Verfügung. Der Antrag muss bis Mittwoch 31. Januar 2018 gestellt werden!

Warum gibt es Geld für Elektroautos?

Mit diesem Plan, so das Presseamt der Stadt Osnabrück, werden die Grundlagen zur Umsetzung von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen erarbeitet, so dass Fördermittel zur Gestaltung einer nachhaltigen emissionsfreien Mobilität beantragt werden können. Mit dem Masterplan verbunden ist eine Priorisierung der Maßnahmen sowie die Bewertung ihrer Wirkungen und Kosteneffizienz. Folgende Punkte sind im Masterplan enthalten: Maßnahmen zur Digitalisierung des Verkehrssystems / Vernetzung im ÖPNV; Förderung des Radverkehrs; Elektrifizierung des Verkehrs und Förderung der E-Mobilität; Betriebliches Mobilitätsmanagement; Einstieg in das Thema Urbane Logistik – Wirtschaftsverkehr und City-Logistik.

Auch Frank Otte bekam einen Scheck in Berlin

Neben der Elektroauto-Fördermaßnahme, die direkt Osnabrücker Unternehmen zu Gute kommt, wurde aus dem Dieselfonds auch ein Scheck an die Stadtverwaltung ausgestellt.
Stadtbaurat Frank Otte hat am Mittwoch, 20. Dezember,  in Berlin von Christian Schmidt, geschäftsführender Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, einen Förderbescheid in Höhe von knapp 186.000 Euro erhalten. „Mit dieser Förderung verbunden ist die Erstellung eines Masterplans, für den die Stadt Osnabrück nun sechs Monate Zeit hat“, erklärt Otte. 29 Städte gingen bei der Auszahlung aus dem Dieselfonds leer aus.

Neue Autos für bessere Luft in Osnabrück

Als eine der ersten Maßnahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kurzfristig die besonders mit Stickstoffdioxid belasteten deutschen Städte bei der Umstellung auf Elektrofahrzeuge. Einen Investitionszuschuss beantragen können jetzt auch Unternehmen aller Art ebenso wie Betriebe, Verbände, soziale und gemeinnützige Einrichtungen, die hauptsächlich in der Stadt Osnabrück unterwegs sind. Den Zuschuss gibt es, wenn der Fachbereich Umwelt und Klimaschutz der Stadt Osnabrück bestätigt, dass das neue Fahrzeug die Luftqualität in der Stadt verbessert.

Kleine Unternehmen bekommen höheren Zuschuss

Beantragt werden können Zuschüsse zu den Mehrkosten eines E-Fahrzeugs oder Hybrids gegenüber einem konventionell betriebenen Fahrzeug. Wirtschaftlich tätige Antragssteller bekommen 40 Prozent der Mehrkosten erstattet, gemeinnützige Antragssteller 75 Prozent. Kleine Unternehmen können unter Umständen einen erhöhten Zuschuss von 60 Prozent bekommen. Die Art und der Typ des Fahrzeugs ist breit gefächert und umfasst viele Hersteller und Modelle. Voraussetzung ist jedoch die Anschaffung von mindestens zwei Fahrzeugen, insofern es sich um Pkw unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht handelt. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen kann schon die Anschaffung eines einzigen Fahrzeugs bezuschusst werden.

Neben vollelektrischen werden auch Hybridfahrzeuge bezuschusst, die eine Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine von mindestens 50 Kilometern erreichen oder weniger als 50 g/km CO2 ausstoßen. Als Neubeschaffung zählen darüber hinaus auch Fahrzeuge mit einer vorherigen einmaligen Zulassung auf den Hersteller bzw. den Händler und einer max. Laufleistung von 1.000 Kilometern.

Antrag eilt, Beschaffung kann sich Zeit lassen

Voraussetzung für alle Antragssteller ist, dass das Fahrzeug innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung des Antrags beschafft wird und der Förderantrag bis zum 31. Januar 2018 in Berlin vorliegt. Wer Interesse hat, kann sich kurzfristig bei der Stadt Osnabrück melden und eine Bestätigung über den Beitrag der Neuanschaffung zur Verbesserung der Luftgüte einholen: Stadt Osnabrück, Fachbereich Umwelt und Klimaschutz; E-Mail: umwelt@osnabrueck.de; Tel: 0541 323-3173. Weitere Informationen und Antragsformulare sind auch auf der Internetseite www.osnabrueck.de/saubere-luft abrufbar.

 

Beispielrechnungen:
Wie sich so ein Zuschuss berechnet, verdeutlichen Beispiele: Ein Taxiunternehmen möchte mindestens zwei Fahrzeuge anschaffen. Statt eines fossil angetriebenen Fahrzeugs eines namhaften Herstellers wählt es die elektrische Variante des gleichen Typs. Die Mehrkosten belaufen sich je Fahrzeug auf ca. 8.000 Euro netto. Da es sich um ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen handelt, werden 40 Prozent der Mehrkosten als Zuschuss vom Bund übernommen – also 3.200 Euro je Fahrzeug. Eine eigene Ladesäule würde mit 40 Prozent der Anschaffungskosten bezuschusst, bei 3.000 Euro Anschaffungspreis gäbe es 1.200 Euro Zuschuss.

Ein zweites Beispiel: Ein Betrieb möchte mindestens zwei Kastenwagen anschaffen. Die elektrische Alternative zum konventionellen Fahrzeug des gleichen Typs, ist in der Anschaffung 17.000 Euro teurer. 6.800 Euro von den Mehrkosten würde der Bund je Fahrzeug übernehmen. Zusätzlich wird bei Bedarf auch hier die Ladesäule bezuschusst.

Illustration unter Verwendung eines Fotos von Steve Jurvetson CC BY SA 2.0