HASEPOST
 
HASEPOST

Bund droht Verlust bei Paxlovid-Bestellung von Pfizer zu bleiben

Die Bundesregierung könnte auf einem großen Teil der eingekauften Packungen des Medikaments Paxlovid sitzen bleiben, da bisher nur etwa die Hälfte der Therapieeinheiten an Apotheken ausgeliefert wurde. Da die Haltbarkeit der vorrätigen Therapieeinheiten spätestens Ende Februar 2024 abläuft, wird derzeit eine weitere mögliche Verwendung geprüft.

Uneffektive Auslieferung von Paxlovid

Der Bund hatte einst eine Million Packungen Paxlovid vom US-Konzern Pfizer gekauft. Nun droht er auf einem großen Teil davon sitzen zu bleiben. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass bislang lediglich circa 580.000 Therapieeinheiten vom pharmazeutischen Großhandel an Apotheken ausgeliefert worden seien. Weitere 12.500 Therapieeinheiten wurden als Spende abgegeben.

Haltbarkeitsproblem und Preisunterschiede

Ein Hindernis stellt die Haltbarkeit der vorrätigen Therapieeinheiten dar, die nach derzeitigem Stand spätestens Ende Februar 2024 abläuft. Hinsichtlich einer weiteren möglichen Verwendung des Medikaments werden derzeit Prüfungen vorgenommen.

Seit dem 15. Januar 2024 wird Paxlovid über den regulären Vertriebsweg in Verkehr gebracht. Ein erheblicher Preisunterschied lässt sich dabei feststellen: Während der Apotheken-Verkaufspreis aktuell bei 1.149,19 Euro liegt, soll der Bund laut Brancheninformationen nur 650 Euro je Packung bezahlt haben. Die tatsächlichen Preise für die Beschaffung von Paxlovid durch das Bundesministerium wurden allerdings vertraglich vertraulich vereinbart, so der Sprecher.

Möglicher Missbrauch durch Apotheken

Darüber hinaus gibt es Anzeichen dafür, dass einzelne Apotheken den Preisunterschied möglicherweise ausgenutzt haben. „Das BMG hat in etwa 40 Fällen, in denen es Informationen über auffällig hohe Bestellzahlen durch einzelne Apotheken erhalten hat, sowohl die zuständigen Landesbehörden informiert als auch Strafanzeige wegen Untreue und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz bei den zuständigen Staatsanwaltschaften gestellt“, so der BMG-Sprecher weiter.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion