Dirk Peglow, der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, begrüßt den Vorschlag der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Ausweisung mutmaßlicher Clan-Mitglieder, betont jedoch, dass bloße Familienzugehörigkeit nicht ausreichend für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ist.
Initiative gegen Clan-Kriminalität
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, lobt den in einem Diskussionspapier von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) enthaltenen Vorschlag zur Ausweisung von mutmaßlichen sogenannten Clan-Mitgliedern. “Jede Initiative, die zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität beiträgt, ist grundsätzlich zu begrüßen”, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochausgaben).
Die Gefahr einer Parallelgesellschaft
“Weiterhin betonte Peglow: “Wir dürfen es nicht dulden, dass kriminelle Clans eine Paralleljustiz und -gesellschaft aufbauen, die jegliche Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens den Regeln patriarchalischer Familienstrukturen unterordnet.” Somit sieht er das Diskussionspapier als “eine gute Grundlage”.
Klare Kriterien für Ausweisung notwendig
Jedoch warnte Peglow: “Es muss allerdings klar sein, dass die alleinige Zugehörigkeit zu einer sogenannten Clan-Familie, also allein der Familienname, nicht ausreichend für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ist. Die Strafverfolgungsbehörden müssen weiterhin Tatsachen ermitteln, die eine Zugehörigkeit oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung belegen.” Als Beispiel führte er an, dass Angehörige krimineller Clans gegen polizeiliche Alltagsmaßnahmen vorgehen, indem sie etwa bei Verkehrskontrollen zahlreiche Familienmitglieder mobilisieren, um den polizeilichen Einsatz zu verhindern.