In der Affäre um den Deutschen Buchhandlungspreis sieht sich Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) mit neuen Fragen zum Ausschluss dreier Buchhandlungen von der Liste der Preisträger konfrontiert. Grundlage der Entscheidung waren Angaben des Verfassungsschutzes, deren genauer Inhalt dem Staatsminister nach einem Bericht der FAZ jedoch nicht bekannt gewesen sein soll.
Verfassungsschutz-Auskunft ohne Nachfragen
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hatte den Ausschluss dreier Buchhandlungen von der Liste der Preisträger mit dem sogenannten "Haber-Verfahren" gerechtfertigt. Auf Anfrage hatte der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vom Bundesamt für Verfassungsschutz die Auskunft erhalten, dass es "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" zu den drei Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen gibt.
Die FAZ schreibt in ihrer Samstagausgabe, der Inhalt dieser Erkenntnisse sei dem Staatsminister nicht bekannt gemacht worden. Ein BKM-Sprecher soll der FAZ demnach bestätigt haben, dass die Behörde die im Haber-Verfahren vorgesehene Möglichkeit der Nachfrage beim Verfassungsschutz zwecks Präzisierung der Auskunft gar nicht genutzt habe.
Vergleich im Bundestagsausschuss
Im Kulturausschuss des Bundestags bemühte Weimer am Mittwoch den Vergleich mit einer hypothetischen "Nazi-Buchhandlung in Erfurt" – laut FAZ-Bericht angeblich ohne zu wissen, weshalb der Verfassungsschutz die drei linken Buchhandlungen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen in Verbindung bringt.
Rechtliche Schritte der Buchhandlungen
Die betroffenen Buchhandlungen wollen nun auf Auszahlung der Preissumme klagen. Ein Rechtsanwalt sagte der FAZ, in Ermangelung von Sachgründen habe Weimer kein Ermessen zur Abänderung der Jury-Entscheidung gehabt.
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