Nachdem ihre Schwester gegen den ihr nach islamischen Recht angetrauten Ehemann Vergewaltigungsvorwürfe äußerte, wollten zwei Brüder (32 und 35) Gleiches mit Gleichem vergelten.
Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft versucht nun Licht in die Sache zu bringen und hat gegen die beiden Brüder Anklage wegen versuchten Totschlags und sexueller Nötigung sowie gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Den beiden Männern wird vorgeworfen, am 2. Mai 2016 in einer Wohnung an der Natruper Straße in Osnabrück ihren „Schwager“ schwer verletzt zu haben. HASEPOST war bei dem Großeinsatz der Polizei vor Ort.
Vergewaltigung in der Ehe?
Nach den Ermittlungen hat die Tat folgenden Hintergrund: Das Opfer war nach islamischem Recht mit der Schwester der beiden Angeschuldigten verheiratet. Diese war schwanger und gab gegenüber ihren Brüdern an, von dem späteren Opfer vergewaltigt worden zu sein.
Der Schwager sollte erst sexuell gedemütigt, dann getötet werden
Um ihre Schwester zu rächen, beschlossen die beiden Angeschuldigten, das Opfer zunächst sexuell zu demütigen und anschließend zu töten. Sie verabredeten sich mit ihm in seiner Wohnung und gaben an, gemeinsam Tee trinken zu wollen. In der Wohnung angekommen verdunkelten sie zunächst die Wohnungsfenster, stachen dann mit einer Schere auf das Opfer ein und schlugen schließlich mit einem hölzernen Schlagstock wiederholt auf den Kopf des Geschädigten bis der Stock zerbrach. Anschließend führten sie ein größeres Gemüsestück rektal beim Opfer ein, um dieses zu demütigen und zu verletzen. Schließlich schlugen sie weiter mit dem abgebrochenen Holzknüppel auf den am Boden liegenden und schreienden Mann ein.
Hinweise des Nachbarn durchkreuzten Mordversuch
Durch die Schreie wurde ein Nachbar aufmerksam, der die Polizei informierte. Die eingesetzten Polizeibeamten mussten die Wohnungstür aufbrechen und trafen die Angeschuldigten an, als einer auf dem Opfer saß und auf dieses einschlug.
Das Opfer erlitt durch die Schläge unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma.
Beide Männer sitzen seit der Tat in Untersuchungshaft. Das Landgericht Osnabrück – Schwurgericht – hat über die Eröffnung des Verfahrens noch nicht entschieden. Ein Hauptverhandlungstermin ist noch nicht anberaumt.