Angesichts des Anstiegs häuslicher Gewalt im Jahr 2023 fordert Leni Breymaier (SPD) einen schnellen Fortschritt bei der Etablierung eines rechtlichen Rahmens für Frauenhäuser. Im Zentrum der Diskussion stehen Finanzierungsstrukturen und die Prävention von Gewalt. Derweil mahnt Müserref Tanriverdi (Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt) zur genaueren Untersuchung der Ursachen des Gewaltanstiegs.
Forderung nach Fortschritten
Leni Breymaier (SPD) unterstreicht gegenüber dem “Tagesspiegel” die Wichtigkeit eines rechtlichen Rahmens für Frauenhäuser und betont: “Es sind zwar die Länder zuständig, ohne Beteiligung des Bundes wird das aber nichts”. Darüber hinaus sollten “unbedingt zügig die Finanzierungsstrukturen zwischen Bund, Ländern und Trägern fertig” sein. Sie hebt hervor, dass es nicht nur darum gehe, die Folgen von Gewalt zu betrachten, sondern Gewalt zu verhindern.
Steigende Häusliche Gewalt
Ein Lagebild “Häusliche Gewalt”, das am Freitag in Berlin vorgestellt werden soll, weist auf eine Zunahme der gemeldeten Fälle häuslicher Gewalt im Jahr 2023 hin. Müserref Tanriverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt, nennt diesen Anstieg “sehr besorgniserregend”. Die genauen Ursachen des Anstiegs müssten genauer untersucht werden, da “der Anstieg auch ein Indiz für eine erhöhte Meldebereitschaft und für eine höhere Sensibilisierung in der Gesellschaft sein” könne, betont sie.
Ungeklärte Finanzierung
Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin des Vereins Frauenhauskoordinierung, begrüßt den aktuellen Fortschritt in der Debatte, betont aber, dass die “wichtigste Frage”, nämlich die genaue Finanzierung des Ausbaus des Hilfesystems durch Bund und Länder, noch offen sei. Eine von dem Familienministerium beauftragte Kostenstudie zeigt, dass im Jahr 2022 270,5 Millionen Euro für Frauenhäuser und Beratungsstellen ausgegeben wurden. Zwei Szenarien für den Ausbau des Hilfesystems wurden genannt: Im teureren Szenario würden mehr als 1,6 Milliarden Euro pro Jahr benötigt, im günstigeren Fall wären es knapp 673 Millionen Euro.
Geplantes Gewalthilfegesetz
Ein Diskussionsentwurf des geplanten Gewalthilfegesetzes, über den der “Tagesspiegel” berichtet, gibt Betroffenen von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt einen Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung. Dieser Paradigmenwechsel, für den Frauenrechtsorganisationen lange kämpften, soll am 1. Januar 2030 in Kraft treten. Als Ziel wird vorgegeben, das Hilfesystem “bedarfsgerecht” auszubauen und Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Opfer künftig kostenlos zu machen. Zurzeit müssen Frauen mit entsprechendem Einkommen für den Aufenthalt im Frauenhaus zahlen. Zusätzlich ist eine bundesweite Fallstatistik vorgesehen, die bisher noch fehlt.
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