HASEPOST
 
HASEPOST

Bremer Wahlprüfungsgericht weist AfD-Einsprüche gegen Bürgerschaftswahl zurück

Das Bremer Wahlprüfungsgericht hat Einsprüche der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bürgerschaftswahl abgewiesen. Damit ist eine Wiederholung der Wahl vorerst vom Tisch, obwohl die Partei immer noch die Möglichkeit hat, beim Staatsgerichtshof Beschwerde einzulegen.

AfD’s Einsprüche abgewiesen

Das Wahlprüfungsgericht der Hansestadt Bremen hat die Einsprüche der AfD gegen die Bürgerschaftswahl zurückgewiesen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der umstrittene Landesverband der AfD Bremen konnte zur Wahl nicht antreten, nachdem zwei Wahlvorschläge eingereicht worden waren – einer vom Rumpfvorstand und einer vom Notvorstand.

Doppelte Einreichung führt zur Ablehnung

Der Wahlbereichsausschuss wies beide Vorschläge zurück, da eine Doppelanmeldung nicht zulässig ist. Das Wahlprüfungsgericht hat nun entschieden, dass die Entscheidung des Ausschusses rechtens war. Dabei konnte der Rumpfvorstand nicht nachweisen, dass er berechtigt war, den Landesverband zu vertreten und einen Wahlvorschlag einzureichen.

“Erheblicher Wahlfehler”

Auch der Wahlvorschlag des durch ein Partei-Schiedsgericht eingesetzten Notvorstands habe unter einem “erheblichen Wahlfehler” gelitten, so das Gericht. Die wahlberechtigten Mitglieder seien nicht ausreichend über die Mitgliederversammlung informiert worden, auf der die Listenkandidaten gewählt wurden. Neben der Möglichkeit, beim Staatsgerichtshof Beschwerde einzulegen, hat die AfD nun das Recht, gegen die Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts vorzugehen.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion