Das Bremer Wahlprüfungsgericht hat Einsprüche der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bürgerschaftswahl abgewiesen. Damit ist eine Wiederholung der Wahl vorerst vom Tisch, obwohl die Partei immer noch die Möglichkeit hat, beim Staatsgerichtshof Beschwerde einzulegen.
AfD’s Einsprüche abgewiesen
Das Wahlprüfungsgericht der Hansestadt Bremen hat die Einsprüche der AfD gegen die Bürgerschaftswahl zurückgewiesen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der umstrittene Landesverband der AfD Bremen konnte zur Wahl nicht antreten, nachdem zwei Wahlvorschläge eingereicht worden waren – einer vom Rumpfvorstand und einer vom Notvorstand.
Doppelte Einreichung führt zur Ablehnung
Der Wahlbereichsausschuss wies beide Vorschläge zurück, da eine Doppelanmeldung nicht zulässig ist. Das Wahlprüfungsgericht hat nun entschieden, dass die Entscheidung des Ausschusses rechtens war. Dabei konnte der Rumpfvorstand nicht nachweisen, dass er berechtigt war, den Landesverband zu vertreten und einen Wahlvorschlag einzureichen.
„Erheblicher Wahlfehler“
Auch der Wahlvorschlag des durch ein Partei-Schiedsgericht eingesetzten Notvorstands habe unter einem „erheblichen Wahlfehler“ gelitten, so das Gericht. Die wahlberechtigten Mitglieder seien nicht ausreichend über die Mitgliederversammlung informiert worden, auf der die Listenkandidaten gewählt wurden. Neben der Möglichkeit, beim Staatsgerichtshof Beschwerde einzulegen, hat die AfD nun das Recht, gegen die Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts vorzugehen.
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