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Home Deutschland & die WeltBreher äußert Kritik an Gesetz zur Selbstbestimmung
Deutschland & die Welt

Breher äußert Kritik an Gesetz zur Selbstbestimmung

by mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 24. August 2023
by mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 24. August 2023
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Die CDU-Vizevorsitzende Silvia Breher kritisiert das geplante Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition und bezeichnet es als unverhältnismäßigen Eingriff in die Elternrechte.

Breher kritisiert Eingriff in Elternrechte

Silvia Breher, die Vizevorsitzende der CDU, hat Vorwürfe gegen die Ampel-Koalition erhoben. Sie wirft ihr vor, mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz tief in die Rechte der Eltern einzugreifen. „Das Gesetz ist insbesondere mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen anmaßend und greift unverhältnismäßig in die verfassungsrechtlich geschützten Elternrechte ein“, sagte Breher den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Sie kritisiert zudem, dass die Ängste der Eltern übergangen würden.

“Eine Art Drohung“

Die CDU-Politikerin warnte davor, dass bei Uneinigkeit der Eltern sogar der Verlust des Sorgerechts bei einem Elternteil drohen könnte. „Es gleicht einer Drohung“, bemängelte Breher. Sie betonte, dass eine Geschlechtsumwandlung das Leben einer Person stark beeinflusst. „Gerade in entwicklungssensiblen Phasen wie der Pubertät dürfen die engsten Bezugspersonen bei solch einer schwerwiegenden Entscheidung nicht außen vorgelassen werden.“

Ampel-Koalition erhält Kritik

Breher behauptet, die Ampel-Koalition würde „Eltern und Kinder gegeneinander ausspielen, statt sie einzubeziehen und zu unterstützen“. Sie sieht dies als „weiteres desaströses Signal“ der Ampel-Koalition an die Familien im Land.

Das geplante Selbstbestimmungsgesetz

Das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, das vorgesehen ist, das bisherige Transsexuellengesetz zu ersetzen, betrifft die Änderung des offiziellen Geschlechtseintrags und des Vornamens. Mögliche medizinische geschlechtsanpassende Maßnahmen sind davon nicht betroffen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Eltern bei geschäftsunfähigen Minderjährigen sowie Kindern unter 14 Jahren über eine mögliche Änderung des Eintrags entscheiden. Bei einer Ablehnung eines Änderungswunsches des Kindes müssten allerdings das Kindeswohl und der Entwicklungsstand des Kindes im Zentrum stehen, so der Entwurf.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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