Die Stadt und der Landkreis Osnabrück wollen aufgrund der Inzidenzwerte durch eine Allgemeinverfügung eine Ausgangsbeschränkung ab Mittwoch errichten. Der Bund Osnabrücker Bürger (BOB) prüft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die angekündigte Maßnahme.
Der Bund Osnabrücker Bürger (BOB) ist von dieser Maßnahme nicht überzeugt, denn schon aus formalen Gründen sei eine Allgemeinverfügung nicht geeignet, diese massiven Grundrechtseinschränkungen durchzusetzen. Diese Maßnahme erscheine unverhältnismäßig, da die Stadt es versäumt hat, auch andere niederschwelligere Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Des Weiteren erhärte sich der Verdacht, dass eine überzeugende und valide Datengrundlage für die Berechnung der Inzidenzwerte weiterhin fehle.
„Hotspots“ in den Fokus
Auch die Bundesregierung und der Bundesrat haben für den April beschlossen, dass der Inzidenzwert alleine für die Maßnahmenregulierung der Pandemie nicht mehr ausreichend beziehungsweise ausschlaggebend sein soll. „Der Inzidenzwert alleine ist nicht geeignet, um die Pandemie zu regulieren. Die Situation in den Krankenhäusern, als auch die Sterberate müssen mit einbezogen werden“, erklärt Steffen Grüner im Gespräch mit unserer Redaktion. Der BOB verweist ebenso auf die Niederlande, welche trotz bestehender Ausgangssperre weit höhere Inzidenzen hat. Es müsse also leider konstatiert werden, dass die Wellenbrecher Methoden seit Monaten nicht funktioniert habe und das eine Verstärkung jetzt keine deutliche Änderung bringen würde. Statt einer Ausgangssperre müssten jetzt eher die bekannten „Hotspots“ in den Fokus genommen werden, ohne die komplette Stadt in Mitleidenschaft zu ziehen. „Wir müssen die Hotspots angehen. Der Fokus muss zudem weiter auf die Arbeitsstätten gelegt werden. Dort müssen wir Maßnahmen ergreifen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren“, so der BOB-Vositzende.
Andere Maßnahmen
Der Bürgerbund sieht die Verwaltung jetzt vielmehr gefordert, hier differenziert und angemessen zu reagieren und zu prüfen, ob nicht auch andere Maßnahmen zur Pandemieabwehr geeigneter sind.
Verwaltungsgericht kippt Ausgangssperre
Vor wenigen Woche hat eine Frau aus Tübingen gegen die nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg geklagt – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht kippte die Maßnahme mit der Begründung, dass die Landesregelung die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt habe. Das Verhängen einer Ausgangsbeschränkung sei demnach nur möglich, wenn das Unterlassen zu erheblichen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe.