Das Bundesfinanzministerium plant ein Disziplinarverfahren gegen eine Referatsleiterin aus der Steuerabteilung, die ohne Genehmigung als Rednerin bei einer Veranstaltung einer Steuerkanzlei auftrat. Vorermittlungen haben ergeben, dass dieser Auftritt “dienstrechtlich relevant” ist.
Mögliche Verletzung von Dienstpflichten
Eine Referatsleiterin aus der Steuerabteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) steht unter Verdacht, gegen ihre Dienstpflichten verstoßen zu haben. Wie der “Spiegel” berichtet, hat die für Personalfragen zuständige Zentralabteilung des BMF Vorermittlungen durchgeführt und die Ergebnisse an die Hausleitung weitergegeben. Demnach sei der Auftritt der Referatsleiterin als Gastrednerin bei einer Veranstaltung einer Steuerkanzlei “dienstrechtlich relevant”.
Entscheidung über Disziplinarverfahren
Die Prüfer des BMF haben aufgrund ihrer Erkenntnisse empfohlen, ein Disziplinarverfahren gegen die Beamte einzuleiten. Die letztliche Entscheidung darüber obliegt Staatssekretär Steffen Saebisch, dem Amtschef des BMF und engen Vertrauten des Finanzministers Christian Lindner (FDP). Beamte des Ministeriums sind verpflichtet, solche Auftritte anzumelden und im Zweifel genehmigen zu lassen. Laut “Spiegel”-Bericht wussten die zuständigen Stellen im BMF allerdings nichts von dem Auftritt, weshalb ein Disziplinarverfahren als unausweichlich betrachtet wird.
Vermeintlicher Hinweis auf Steuerschlupfloch
Das ZDF berichtete über den Fall in einer Dokumentation. Dabei soll die besagte Referatsleiterin ihr Publikum bei dem Vortrag darauf hingewiesen haben, dass ein Steuerschlupfloch beim Erwerb von Grundstücken in naher Zukunft wegfallen könnte.
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