Die Szene kennen wir doch alle aus dem Kino, der Angeklagte sitzt feixend im Gerichtssaal und lässt die von dem adretten FBI-Agenten gegen ihn vorgebrachten Beweise gelassen an sich abprallen.
Kurz darauf übernimmt ein Anwalt das Wort, und seine kurze “Verteidigung” besteht einzig darin, dass die vorgebrachten Beweise nur durch den Bruch eines anderen Gesetzes erlangt werden konnten (ggf. reicht es auch wenn dem Angeklagten seine Rechte nicht vorgelesen wurden).
Dann schaut der Richter betreten erst den FBI-Agenten und dann die Geschworenen an, haut mit dem Hammer ein wenig auf seinem Pult herum und beendet den Prozess: denn durch Rechtsbruch (der Guten) darf kein Beweis (gegen die Bösen) erlangt werden. Dem FBI-Agenten in unserem Beispiel wird dann noch mit auf den Weg gegeben in Zukunft sauberer zu arbeiten…
Anders sieht es in Osnabrück aus, regelmässig sieht man den “städtischen Aussendienst” mit ihren Blitzer-Autos auf Grünstreifen oder im absoluten Haltevorbot parken (dort, wo die Kollegen sonst sehr schnell mit dem Abschleppwagen zur Tat schreiten). Im abgebildeten Fall aus dem Frühjahr übrigens in den frühen Abendstunden – und weit von jeder Schule oder einem Unfallschwerpunkt entfernt – an der Gluckstraße.
Und da die “Bösen” im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung nun weiss Gott nicht mit Mafia-Killern etc. zu vergleichen sind, sollte die Stadtverwaltung doch wohl in der Lage sein auf “legalem” Wege zu “Ergebnissen” zu kommen – auch wenn man problemlos sich selbst für die Dienstwagen entsprechende Ausnahmegenehmigungen ausstellen kann.
Im Vergleich zur Rechtsprechung im Kino also “Wilder Westen am Westerberg” – und Hauptsache die Stadtkasse klingelt. Wäre der Blitzer legal abgestellt worden, hätte man vielleicht 1-2 “Schnellfahrer” weniger erwischt – aber ist es das Wert, wenn der Preis dafür die eigene Unglaubwürdigkeit ist?