Blitzer oder Parksünder? Auf frischer Tat ertappt…
Welches Fehlverhalten wiegt schwerer: ein Geschwindigkeitsverstoß oder Parken im absoluten Halteverbot?
Für den „Aussendienst“ des Ordnungsamtes gelten offensichtlich weder die Regeln der Straßenverkehrsordnung (denn laut dieser kostet das Parken direkt unter dem „Zeichen 283“ inzwischen schnell mal 60 Euro und einen Flensburger Punkt) noch Anstand. Die Ausnahmegenehmigung für das Wildparken stellt man sich schließlich gleich selbst aus – somit stellt man sich selbst ausserhalb des Regelwerks, das man eigentlich verteidigen will.
Das heute „erwischte“ Dienstfahrzeug dreist-parkte übrigens nur wenige Fahrzeuglängen vor einer wunderbar legalen Parkfläche, nur ein paar Meter weiter vorne in der Gluckstraße. Und auch in etwa 100-200m Entfernung wären legale Abstellflächen zur Verfügung gewesen.
Aber wie das bei Jägern so ist, der beste Platz um „der Beute“ aufzulauern ist oft eine Sache des Instinkts – was schert es da den städtischen Fotografen, dass er dabei selbst ein denkbar schlechtes Bild abgibt – auch bei den zahlreichen vorbeifahrenden Autofahrern, die sich selbstverständlich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.
Das Abstellen des Blitzer-Autos im absoluten Halteverbot ist an dieser Stelle übrigens kein Einzelfall, wie regelmässige Nutzer der „heimlichen Westumgehung“ wissen und HASEPOST schon 2011 im Bild festhalten konnte.
HP
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