Nun scheint es bei Leysieffer ganz schnell zu gehen – allerdings nicht mit einem Investor, sondern mit der Kündigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Am Vorabend des Brückentags erhielten Beschäftigte von Leysieffer eine E-Mail aus der Leitungsebene der Osnabrücker Zentrale, in der neben der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die bevorstehende Kündigung und Freistellung angekündigt wird.
Der Inhalt der E-Mail (siehe weiter unten) ist eindeutig, während der Insolvenzverwalter, vertreten durch einen eigens beauftragten Interim-Sprecher, weiterhin das Bild von einem irgendwo in Süddeutschland wartenden Investor zeichnet.
Auch unsere Redaktion erhielt auf Nachfrage von Holger Vosskuhl, dem auf Krisenkommunikation spezialisierten Pressesprecher, die Auskunft: „Es gibt Interessenten, aber die Zeit ist knapp (Antrag war vor etwa vier Wochen! [Anmerkung der Redaktion: der Insolvenzantrag]), und viele relevante Punkte sind nicht geklärt, wie etwa die Markenrechte.“
Was das weitere Vorgehen angeht, betonte der Sprecher des Insolvenzverwalters im Telefonat mit der Redaktion, dass zuerst die Mitarbeiter über den weiteren Verlauf informiert werden.*
Die kuriose Frage nach den ungeklärten Markenrechten von Leysieffer
Soll es tatsächlich so sein, dass der letzte Käufer von Leysieffer, Dieter Metz, ein diplomierter Kaufmann, im vergangenen Juli quasi im Blindflug ein Unternehmen übernommen hat, ohne sich eindeutig zu vergewissern, ob er damit auch die Markenrechte erworben hat?
Millionenschwere Markenrechte oder nur ein paar überteuerte Mietverträge?
Während der gescheiterte Letzt-Eigentümer (bekannt u.a. von Reno-Schuh und McTrek), der Insolvenzverwalter und sein Pressesprecher offenbar immer noch rätseln, ob sie lediglich ein paar womöglich überteuerte Mietobjekte und einige Geräte zur Herstellung von Backwaren in der Insolvenzmasse haben, oder aber auch die Markenrechte an einem „himmlischen“ Luxusprodukt, das einst von Westerland bis Rottach-Egern und in den First-Class-Lounges der Lufthansa als Synonym für Konditoreihandwerk auf Spitzenniveau galt, gibt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klare Worte, die nicht weniger bedeuten als drohende Arbeitslosigkeit in der Vorweihnachtszeit.
Das erfuhren die Leysieffer-Mitarbeiter am Mittwoch per Mail:
> […] Am 01.11.24 wird voraussichtlich das Insolvenzverfahren eröffnet.
> Auf Grund des aktuellen Standes des Investorenprozesses werden dann
> für die Mitarbeiter die Kündigungen ausgesprochen und gleichzeitig
> Freistellungen erteilt. Die Kündigungen erfolgen ordentlich mit den in
> den Arbeitsverträgen geregelten Fristen, maximal jedoch 3 Monate.
> Die Mitarbeiter können mit den beiden Sachen dann einen Antrag auf
> Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld beantragen. Organisatorisch
> gilt dass auf Grund des Brückentages der Betrieb in Osnabrück und
> allen anderen Standorten bis einschließlich Montag ruht.
Abschließend wird noch auf eine erneute Betriebsversammlung am kommenden Montag (4. November) hingewiesen. Dann soll der Insolvenzverwalter auch zu Details Stellung nehmen und Rückfragen beantworten.
Wie nach einer Kündigung und anschließender Freistellung der Mitarbeiter der Geschäftsbetrieb nach dem kommenden Montag wieder aufgenommen werden kann, bleibt die E-Mail schuldig. Bleiben die Lichter jetzt aus?
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*im Artikel wurde nachträglich eine mißverständliche und vom Redakteur daher falsch eingeordnete Aussage korrigiert