Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) rechnet mit weiteren Aufschüben in der lange erwarteten Krankenhausreform. Die Reform könnte laut BKG in den kommenden Landtagswahlkämpfen eine wichtige Rolle spielen, da noch erhebliche Änderungen erforderlich sind und umstrittene Qualitätskriterien zur Schließung einzelner Abteilungen oder ganzer Standorte führen könnten.
Weitere Verzögerung in der Krankenhausreform
BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen erklärte gegenüber dem “Focus”, dass es unwahrscheinlich sei, dass das Gesetz vor der Sommerpause verabschiedet werde. Aus seiner Sicht müssten an dem Entwurf “noch erhebliche Änderungen vorgenommen werden”.
Ursprünglich wollte Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Reform am 24. April vom Kabinett absegnen lassen. Allerdings wird intern immer noch über das Vorhaben diskutiert. Während das Gesetz wahrscheinlich nicht zustimmungspflichtig ist, können die Bundesländer dennoch Einspruch einlegen und Nachverhandlungen fordern – eine Situation, die zu weiteren Verzögerungen führen könnte, ähnlich wie beim Krankenhaus-Transparenzgesetz.
Die Auswirkungen auf die Landtagswahlen und ländliche Krankenhäuser
Engehausen geht davon aus, dass die Reform in den bevorstehenden Landtagswahlkämpfen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg auf die Agenda kommen wird. Besonders umstritten sind dabei die geplanten Qualitätskriterien für die Behandlung im Krankenhaus, die zur Schließung von Abteilungen oder sogar ganzen Standorten führen könnten.
Die geplanten Ausnahmeregelungen für kleinere Krankenhäuser auf dem Land seien nach Engehausens Einschätzung unzureichend. Um finanzielle Abschläge zu vermeiden, müssten diese Kliniken jeweils sechs Intensivbetten vorweisen. Die Vorhaltefinanzierung, die unabhängig von der Behandlungszahl gezahlt werden soll, würde “in der jetzt geplanten Form Fehlanreize setzen und kein Krankenhaus retten”, so Engehausen.
Expertenmeinung zur Reform
Gesundheitsökonom und Mitglied der Expertenkommission für die Krankenhausreform Boris Augurzky merkte an, dass es die Frage sei, “welche Kerninhalte des Referentenentwurfs erhalten bleiben”. Er hofft, dass die Qualitätsvorgaben nicht übermäßig verändert werden. Zwar müsse es Ausnahmen für dünn besiedelte Gebiete geben, diese dürften aber nicht zur Regel werden.
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