(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Bitkom: Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte verfrüht.
Der IT-Branchenverband Bitkom hält die von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) angestoßene Debatte über eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte für verfrüht. Zunächst müsse die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, was unter Künstlicher Intelligenz zu verstehen ist und was sie leisten könne, sagte Lukas Klingholz, Leiter KI und Cloud bei Bitkom, der dts Nachrichtenagentur. “Knapp die Hälfte der Deutschen weiß nicht, was Künstliche Intelligenz eigentlich ist.” Daher müsse zunächst über KI aufgeklärt werden, was sie könne und was nicht und worin sich künstliche Intelligenzen voneinander unterscheiden. “Ohne dieses Basiswissen greift eine Kennzeichnungspflicht ins Leere”, so der Experte. Eine weitere Herausforderung liege zudem darin, dass viele Unternehmen den KI-Begriff nutzten, um ihre Angebote gegenüber Kunden aufzuwerten: “Noch gilt zu oft: Nicht überall, wo KI drauf steht, ist auch KI drin.”
Technisch umsetzbare Kennzeichnungspflicht
Generell hält Klingholz eine Kennzeichnungspflicht für technisch umsetzbar, teilweise böten Unternehmen bereits Lösungen an: “Dabei kann es sich um digitale Wasserzeichen halten oder aber um eine Künstliche Intelligenz, die eine Wahrscheinlichkeit dafür angibt, ob ein Text von einer anderen KI geschrieben wurde.” Die Qualität variiere dabei zwar noch, der Bitkom-Experte rechnet jedoch mit technischen Innovationen, die eine solche Kennzeichnung in den kommenden Jahren ermögliche.
Transparenz und Vertrauenswürdigkeit sind unverzichtbar
Viele Unternehmen verhielten sich diesbezüglich bereits proaktiv, da Transparenz und Vertrauenswürdigkeit sowohl für Plattformen und Medien als auch für KI-basierte Systeme unverzichtbar sei: “Daher sollte man diese Entwicklung beobachten und auswerten, bevor man den Weg von gesetzlichen Vorgaben beschreitet, deren konkrete Ausgestaltung große Herausforderungen mit sich bringen würden”, so Klingholz gegenüber der dts Nachrichtenagentur.