Bischof Franz-Josef Bode / Archivfoto: Dieter Reinhard
Bislang war es für Angestellte des katholischen Bistums Osnabrück ein Problem, dass ihr Arbeitgeber auch erhebliches Interesse an ihrem Privatleben hatte. Mit einer „neuen Grundordnung“, die zum 1. Januar in Kraft gesetzt wird, soll diese Schnüffelei nun vorbei sein.
Die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes wird im Bistum Osnabrück zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Mit der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt gelten die von Bischof Franz-Josef Bode erlassenen Regelungen dann für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums, auch für die im pastoralen Dienst Tätigen.
Ausnahmen formuliert die geänderte Grundordnung lediglich für Priester* und Diakone aufgrund ihres Weiheamtes. Die Regelungen, die jetzt im Bistum Osnabrück umgesetzt werden, entsprechen denen, die der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz im November beschlossen hat.
Regelung des kirchlichen Arbeitsrechts gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Zentrale Änderung in der neuen Grundordnung, ist, dass die private Lebensführung keiner rechtlichen Bewertung mehr unterliegt und somit dem Dienstgeber entzogen ist. Generalvikar Ulrich Beckwermert sagt dazu: „Die neue Grundordnung sieht die Verschiedenheit der Mitarbeitenden als eine enorme Bereicherung für die kirchlichen Einrichtungen an – nicht als Bedrohung. Wir im Bistum Osnabrück gehen diesen Weg, den wir ohnehin schon beschritten haben, gerne weiter mit.“
Das Bistum Osnabrück und der Diözesancaritasverband im Bistum hatten sich schon im Februar 2022 dazu verpflichtet, grundsätzlich keine arbeits- beziehungsweise disziplinarrechtlichen Maßnahmen aufgrund der persönlichen Lebensführung hinsichtlich Partnerschaften, der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität einer Mitarbeiter*in mehr zu ergreifen.