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Startseite AktuellBistum Osnabrück sucht neue Beauftragte für Schutzprozess – Bisherige Stelleninhaberin wechselt nach Münster
AktuellOsnabrück

Bistum Osnabrück sucht neue Beauftragte für Schutzprozess – Bisherige Stelleninhaberin wechselt nach Münster

von PM 18. April 2025
von PM 18. April 2025
Dom Osnabrück / Foto: Dominik Lapp
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Das Bistum Osnabrück muss eine zentrale Position im diözesanen Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch neu besetzen: Zum 30. Juni verlässt die bisherige Unabhängige Beauftragte für den Schutzprozess, Sarah Röser, das Bistum und tritt eine neue Stelle im benachbarten Bistum Münster an.

Ein schwerer Abschied

Barbara Havliza, Sprecherin der Monitoring-Gruppe, die den Schutzprozess im Bistum Osnabrück steuert und kontrolliert, erklärt: „Die Monitoring-Gruppe verliert mit Frau Röser eine fachlich hoch kompetente und tatkräftige Beauftragte, mit der wir zu jeder Zeit vertrauensvoll zusammenarbeiten konnten. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und wünschen ihr für die neue Aufgabe alles erdenklich Gute!“

„Wir danken Sarah Röser für ihren Dienst und bedauern sehr, dass sie uns verlässt“, ergänzt Generalvikar Ulrich Beckwermert. „Sie hat den diözesanen Schutzprozess mit ihrer fachlichen Kompetenz und ihrem persönlichen Engagement im vergangenen Jahr deutlich vorangebracht.“ Es gelte auch in Zukunft, den Prozess stetig weiterzuentwickeln, so Beckwermert. Mit der unmittelbaren Neuausschreibung der Stelle hoffe er auf eine zügige und kompetente Nachbesetzung. „Wir wollen den eingeschlagenen Weg zur Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt in unserem Bistum unvermindert fortsetzen.“

Ein Job, mit viel Organisation und Beratung

Nach der Ordnung des Schutzprozesses obliegt der oder dem Unabhängigen Beauftragten die verwaltungsverfahrens- und kirchenrechtliche Begleitung aller bekannt gewordenen und bekanntwerdenden Fälle von sexueller Gewalt und geistlichem Missbrauch im Bistum Osnabrück. Der/die Beauftragte hat die Verantwortung für Dokumentation und statistische Erfassung aller Vorgänge und ist Kontaktperson zu den externen Ansprechpersonen und den staatlichen Stellen.

Der/die Unabhängige Beauftragte nimmt keine Weisungen der Bistumsleitung entgegen. Weisungsberechtigt ist allein die überwiegend mit externen Mitgliedern besetzte Monitoring-Gruppe des Schutzprozesses, deren beratendes Mitglied sie/er ist.

Von Osnabrück nach Münster

„Ich habe die Aufgabe der Unabhängigen Beauftragten hier im Bistum Osnabrück sehr gerne ausgefüllt und den Schutzprozess mit zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen, internen und externen Fachleuten als sehr wertvoll und wirksam erlebt“, so Sarah Röser. „Die Erfahrungen, die ich hier sammeln konnte, werden mir auch bei meiner neuen Aufgabe als Kirchenrechtlerin im Bistum Münster hilfreich sein.“

Sarah Röser hat die Stelle der Unabhängigen Beauftragten im Bistum Osnabrück seit dem 1. Januar 2024 inne. In dieser Zeit schloss sie parallel ihr kirchenrechtliches Promotionsstudium ab. Zum 1. Juli 2025 wird Röser Abteilungsleiterin Kirchenrecht im Bistum Münster.

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PM

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