Seit dem 16. September 2024 kontrolliert die Bundespolizei in
ganz Deutschland den grenzüberschreitenden Verkehr mit vorübergehend
wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen. Für Reisende zwischen Niedersachsen und den Niederlanden führt die zuständige Bundespolizeidirektion Hannover diese seit nunmehr dreieinhalb Monaten durch und verzeichnet seit Beginn der Kontrollen insgesamt 560 unerlaubte Einreisen. 368 Personen mussten zudem an der Grenze zurückgewiesen werden.
Das sind die Ergebnisse der Kontrollen
Im Detail kam es im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Hannover
zwischen dem 16. September 2024 bis einschließlich dem 1. Januar 2025 im Rahmen
der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zu folgenden
Feststellungen:
- 560 unerlaubte Einreisen
- 368 vollzogene einreiseverhindernde Maßnahmen (Zurückweisungen)
- 22 festgenommene Schleuser
- 27 Personen mit Wiedereinreisesperre
- 166 Vollstreckungen offener Haftbefehle
Innenministerin Faeser ordnete Kontrollen an
Die temporären wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an den Schengenbinnengrenzen führt die Bundespolizei auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat durch. Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind laut Behördenangaben zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.