Die Bildungsministerien der deutschen Bundesländer zeigen sich offen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Unterricht, lehnen jedoch eine verbindliche Nutzungsvorgabe ab, so die dts Nachrichtenagentur. Die Nutzung der KI bleibt somit in der Verantwortung der Lehrkräfte, wobei Datenschutz und Nutzungsbedingungen eine wichtige Rolle spielen.
Von Leitlinien und Fortbildungen
Generative KI-Anwendungen, die Texte oder Bilder erstellen können, sind spätestens seit dem Erfolg von ChatGPT an Schulen ein Thema. Viele Bildungsministerien haben in diesem Jahr Leitlinien zum Umgang mit KI im Unterricht veröffentlicht und bieten Fortbildungen sowie Tipps zur Anwendung an. Besonders in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Sachsen, in denen Informatik bereits Pflichtfach ist, hat sich das Thema KI fest im Lehrplan etabliert.
KI im Einsatz und Datenschutz
Der Einsatz der generativen KI bleibt allerdings in der Verantwortung der Lehrkräfte, da wichtige Fragen des Datenschutzes und der Nutzungsbedingungen geklärt werden müssen. Mecklenburg-Vorpommern ist hier Vorreiter und hat als erstes Bundesland allen Schulen einen KI-Assistenten über einen Drittanbieter bereitgestellt. So können, laut „Spiegel“, Lehrkräfte und Schüler in unterschiedlichen Fächern ChatGPT datenschutzkonform nutzen. Auch das Bundesland Bremen prüft derzeit diese Option.
Kein Mindestalter für Nutzung
Im Gegensatz zur Empfehlung der Unesco, ein Mindestalter von 13 Jahren für die Nutzung von KI im Unterricht festzulegen, haben die deutschen Bundesländer keine solche Vorgabe gemacht.