Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat das Urteil des Bundesgerichtshofs begrüßt, nach dem Mieter ihre Wohnung nicht gewinnbringend untervermieten dürfen. In der Entscheidung sehen Mietervertreter ein wichtiges Signal gegen die Umgehung der Mietpreisbremse und für mehr Schutz der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Forderungen bei möbliertem Wohnraum.
Mieterbund sieht klares Signal des Bundesgerichtshofs
DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz hob im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ (Mittwoch) hervor, der Bundesgerichtshof habe deutliche Grenzen gezogen. „Der Bundesgerichtshof hat heute unmissverständlich klargestellt: Untervermietung und Möblierung dürfen nicht zur Umgehung der Mietpreisbremse und zur reinen Gewinnerzielung missbraucht werden“, sagte Weber-Moritz der „Rheinischen Post“.
Forderung nach klaren Regeln für Möblierungszuschläge
Dieses Signal müsse der Gesetzgeber nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes nun aufgreifen. „Es braucht klare gesetzliche Regeln für Möblierungszuschläge, verbindliche Obergrenzen und Transparenz im Mietvertrag“, forderte Weber-Moritz gegenüber der „Rheinischen Post“. Sie betonte zugleich die soziale Bedeutung des Wohnens: „Denn Wohnen ist die Grundlage für ein sicheres Leben und die Vermietung von Wohnraum kein Freibrief für maximale Renditen.“