Im Streit um Schadenersatzansprüche nach einem Datendiebstahl bei Facebook hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Nutzerrechte gestärkt. Dieses Verfahren wurde als Leitentscheidungsverfahren bezeichnet und wird voraussichtlich weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle in Deutschland haben.
Grünes Licht vom BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Montag, dass der Anspruch eines Klägers auf Ersatz immateriellen Schadens nicht mit der Begründung des Berufungsgerichts verneint werden kann.
„Nach der Rechtsprechung des EuGH könne auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein immaterieller Schaden im Sinne der Norm sein“, heißt es in der Begründung des BGH. Es sei nicht notwendig, dass eine konkrete missbräuchliche Verwendung dieser Daten zum Nachteil des Betroffenen erfolgt sei oder es sonstiger zusätzlicher spürbarer negativer Folgen bedürfe.
Der Fall
Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein sogenannter Scraping-Vorfall, bei dem Daten des Kägers betroffen waren, die mit seiner Telefonnummer verknüpft wurden. Der Kläger argumentierte, die Beklagte hätte keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um eine Ausnutzung des Kontakt-Tools zu verhindern.
Die Auswirkungen
Dieser Prozess wurde im Vorfeld als Leitentscheidungsverfahren deklariert und hat daher weitreichende Bedeutung. Das Urteil des BGH gilt als Grundsatzurteil und wird voraussichtlich Auswirkungen auf zahlreiche ähnliche Verfahren vor Gerichten in Deutschland haben.
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