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Startseite Deutschland & die WeltBGH prüft Verwertbarkeit nicht gespeicherter Blitzer-Daten
Deutschland & die Welt

BGH prüft Verwertbarkeit nicht gespeicherter Blitzer-Daten

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 22. April 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 22. April 2025
Starenkästen (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Im Saarland sorgt ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs weiterhin für Rechtsunterschiede bei Geschwindigkeitsmessungen: Aktuell sind dort Messergebnisse nur verwertbar, wenn die Rohmessdaten gespeichert werden – eine Praxis, die bundesweit nicht greift. Das Saarländische Oberlandesgericht hat nun den Bundesgerichtshof (BGH) eingeschaltet, um die Frage der Verwertbarkeit unge­speicherter Messdaten klären zu lassen.

Frage der Datenverwertung bei Geschwindigkeitsmessungen

Das Saarländische Oberlandesgericht informierte am Dienstag darüber, dass die Rechtsprechung im Bundesland von der in anderen Bundesländern abweicht. Hintergrund ist ein Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2019, das vorschreibt, bei amtlichen Geschwindigkeitsmessungen die dabei entstehenden Rohmessdaten zu speichern. „Das mache aber keines der derzeit in der Bundesrepublik amtlich zugelassenen Geräte“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Keine bundesweit einheitliche Praxis

Während deutschlandweit gängige Messsysteme zur Geschwindigkeitskontrolle eingesetzt werden, unterliegen diese im Saarland aus genannten Gründen regelmäßig einem Beweisverwertungsverbot. Die Ergebnisse solcher Messungen sind dort vor Gericht nicht verwertbar, sofern die Rohmessdaten nicht gespeichert wurden. Laut Mitteilung des Saarländischen Oberlandesgerichts können Betroffene somit „nicht in der Lage“ sein, „die amtlichen Messergebnisse nachträglich zu überprüfen“.

Bundesgerichtshof soll Rechtslage klären

Um diese Rechtsungleichheit zu beheben, hat der Bußgeldsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts in einem aktuellen Verfahren, in dem sich ein Betroffener gegen seine Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung wehrt, die Frage nach der Verwertbarkeit der Messergebnisse an den Bundesgerichtshof weitergeleitet. Das Oberlandesgericht betont die mögliche Tragweite der bevorstehenden Entscheidung: „Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Rechtsprechung in Deutschland haben“, erklärte das Saarländische Oberlandesgericht.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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