Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines ehemaligen Jugendfußballtrainers wegen Sexual- und Körperverletzungstaten teilweise aufgehoben. Die Richter in Karlsruhe fassten diesen Beschluss aufgrund eines Verfahrensfehlers.
Verfahrensfehler führt zu Teilaufhebung der Verurteilung
Der BGH teilte am Donnerstag mit, dass ein erkannter Verfahrensfehler zur Aufhebung der Verurteilung des Angeklagten in sieben Fällen geführt hat. Der Angeklagte hatte einen Hauptverhandlungstag beanstandet, an dem die Öffentlichkeit nicht wiederhergestellt worden war, nachdem ein Geschädigter vernommen und bevor ein medizinischer Sachverständiger erneut vernommen wurde.
Weitere 62 Verurteilungen bestätigt
Das Gericht bestätigte jedoch die Verurteilung in weiteren 62 Fällen sowie die dafür zugemessenen Einzelstrafen. Über die sieben aufgehobenen Fälle, die Gesamtstrafe, eine mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung und die Entscheidung zur Einziehung wird nun eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts Frankfurt neu verhandeln und entscheiden.
Schwere Anschuldigungen gegen den Angeklagten
Der ehemalige Jugendfußballtrainer wurde ursprünglich wegen schwerer Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren Sexual- und Körperverletzungsdelikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem wurde seine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.
Der Angeklagte soll laut Gericht Kinder und Jugendliche durch ein vorgespiegeltes Bedrohungsszenario dazu gebracht haben, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. In einigen Fällen soll er sie heimlich mit Schlafmitteln in Getränken oder Schokolade betäubt und sie anschließend sexuell missbraucht haben.
✨ durch KI bearbeitet, .