(mit Material von dts Nachrichtenagentur) BGH erleichtert Schadenersatzansprüche von Diesel-Autobesitzern.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal die Hürden für Schadenersatzansprüche von betroffenen Autobesitzern deutlich gesenkt. Die Karlsruher Richter verkündeten am Montag ein Grundsatzurteil, wonach bereits ein fahrlässiges Handeln der Hersteller ausreicht, um eine Entschädigung zu erhalten. Geklagt hatten in dem Musterverfahren Autobesitzer gegen drei führende Autohersteller in Deutschland. Das Urteil könnte dem Vernehmen nach eine neue Klagewelle auslösen.
EuGH-Urteil führte zu Kehrtwende des BGH
Bisher hatte der BGH einen Anspruch auf Schadenersatz nur bei “vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung” anerkannt. Ein vor wenigen Monaten verkündetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) führte jedoch zu einer Kehrtwende des BGH. Die Luxemburger Richter hatten unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Schadenersatz für Käufer von Dieselfahrzeugen bejaht, wenn sogenannte Thermofenster zur Abgasreinigung in ihren Autos verwendet werden.
Thermofenster als entscheidender Faktor
Die Verwendung von Thermofenstern ist ein kontrovers diskutiertes Thema im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal. Dabei handelt es sich um eine Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung bei niedrigeren Temperaturen einschränkt. Der BGH entschied nun, dass ein fahrlässiges Handeln der Hersteller in Bezug auf die Verwendung von Thermofenstern ausreicht, um Schadenersatzansprüche von betroffenen Autobesitzern zu begründen.
Urteil könnte zu neuer Klagewelle führen
Das Grundsatzurteil des BGH könnte zu einer neuen Klagewelle von betroffenen Diesel-Autobesitzern führen. Die Entscheidung des Gerichts, dass ein fahrlässiges Handeln der Hersteller ausreicht, um Schadenersatzansprüche zu begründen, senkt die Hürden für betroffene Autobesitzer erheblich. Der BGH verwies die entsprechenden Verfahren an die Berufungsgerichte zurück, die nun über die Schadenersatzansprüche entscheiden müssen.