Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung einer ehemaligen KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen. Eine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe wurde abgewiesen.
Ablehnung der Revision
Wie die Richter am Dienstag in Leipzig mitteilten, verwarf der BGH das Revisionsbegehren der nun 99-Jährigen. In erster Instanz war sie vom Landgericht Itzehoe zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden, da sie zum Zeitpunkt der Taten noch unter 20 Jahre alt war.
Beihilfe zur systematischen Tötung
Die Verurteilte war von 1943 bis 1945 als Sekretärin in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig tätig. Laut Landgericht Itzehoe hat sie durch ihre Tätigkeit den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet. Unterstützende Tätigkeiten können rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden, so die Richter.
Der BGH betonte in seiner Bestätigung, dass nahezu die gesamte Korrespondenz des Lagers über ihren Schreibtisch gegangen sei. Mit dem Urteil wird deutlich, dass die deutsche Justiz auch nach mehr als 70 Jahren dazu bereit ist, Beteiligte des nationalsozialistischen Vernichtungsapparates zur Rechenschaft zu ziehen.
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